Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Überfliegen des Betriebs in Thune am Mittellandkanal im Geltungsbereich des Bebauungsplans "TH 22" Anfrage der BIBS-Fraktion  

Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 13.4
Gremium: Planungs- und Umweltausschuss Beschlussart: verwiesen
Datum: Mi, 08.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
17-03805 Überfliegen des Betriebs in Thune am Mittellandkanal im
Geltungsbereich des Bebauungsplans "TH 22"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Anfrage wurde an den Finanz- und Personalausschuss verwiesen.

 

 

ndliche Anfragen:

 

Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen zum Fahrradverkehr

 

Ratsherr Dobberphul berichtet von einer Veranstaltung beim Zweckverband Braunschweig, bei der über eine neue mögliche Förderung für Investitionen beim Fahrradverkehr berichtet worden sei.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, dass dies der Verwaltung bekannt sei und die Fördermöglichkeit geprüft werde.

 

Baugebiete mit Energiestandard KFW 55

 

Ratsherr Dobberphul informiert über ein Baugebiet in Cremlingen, bei dem ein Energiestandard von KFW 55 festgelegt worden sei und fragt, ob das in Braunschweig auch möglich sei.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, dass der Hinweis aufgenommen werde. Es müsse jedoch sinnvoll abgewogen werden zwischen den Belangen des Klimaschutzes, der städtebaulichen Entwicklung und der Bereitstellung preiswerten Wohnraums.

 

Fehlende Fahrradständer in der Schuhstraße

 

Ratsherr Dobberphul erklärt, dass in der Schuhstraße im Bereich Karstadt / Peek & Cloppenburg / New Yorker Fahrradständer fehlen würden.

 

Herr Benscheidt sichert eine Prüfung der Verwaltung zu.

 

Begehung Hauptbahnhof

 

Ratsherr Dobberphul nimmt Bezug auf die noch ausstehende Begehung des Hauptbahnhofes.

 

Stadtbaurat Leuer informiert, dass die Verwaltung hierzu in Kontakt mit dem Bahnhofsmanager stehe.

 

Schöppenstedter Turm

 

Aus Sicht von Ratsherrn Dobberphul ssten die denkmalgeschütztenrme am Schöppenstedter Turm erhalten werden. Er regt an, dass die Stadt Braunschweig die Türme erwerben und einer neuen Nutzung zuführen solle.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, dass die Verwaltung diesen Hinweis aufnehme.

 

Parkplätze Gemeindezentrum Zeugen Jehovas

 

Ratsherr Kühn hat im Vorfeld der Sitzung folgende Anfrage per E-Mail gestellt:

 

An der Helene-Künne-Allee wird der Neubau eines Gemeindezentrums der Zeugen Jehovas von Deutschland, Versammlung Braunschweig-Süd, geplant. Die Stadt hat das Grundstück 2014 an die Zeugen Jehovas verkauft. Zum geplanten Bauprojekt wurde damals gesagt, dass der Bauherr ca. 100 Parkplätze auf dem Grundstück plane, obwohl nach Ansicht der Verwaltung nur etwa 50 Parkplätze notwendig seien.

Das Projekt steht nach einigen Verzögerungen nun kurz vor Baubeginn, und die Stadt lässt angeblich nur die Schaffung von etwa 60 Parkplätzen zu, obwohl der Bauherr bis zu 120 Parkplätze für Großveranstaltungen mit bis zu 400 - 500 Besuchern vorhalten möchte. Es wird befürchtet, dass die Zahl von nur 60 Parkplätzen zu hohem Parkdruck im Umfeld des Gemeindezentrums führt, den es im Sinne einer konfliktfreien Nachbarschaft zur vermeiden gilt.

 

Dies vorangestellt frage ich die Verwaltung:

 

1. Warum sind jetzt nur 60 Parkplätze auf dem Grundstück des zukünftigen Gemeindezentrums vorgesehen?

2. Unter welchen Voraussetzungen könnte dem Wunsch des Bauherren und der Anwohner in der Nachbarschaft auf Schaffung von etwa 120 Parkplätzen entsprochen werden?

3. Was kann aus Sicht der Verwaltung getan werden, wenn sich im Betrieb des Gemeinde-zentrums zeigt, dass die Zahl der Parklätze auf dem Grundstück zu gering ist und es im Umfeld des Gemeindezentrums zukünftig deshalb Probleme wegen hohen Parkdruckes gibt?

 

Herr Benscheidt verliest die Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich ist es Sache des Bauherrn und liegt in seiner Verantwortung, die notwendige Zahl von Stellplätzen zu ermitteln. Maßstab ist die Bauordnung. Diese legt fest, dass Einstellplätze in solcher Anzahl und Größe zur Verfügung stehenssen, dass sie die vorhandenen oder zu erwartenden Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzerinnen und Benutzer und der Besucherinnen und Besucher der Anlagen aufnehmen können. Die Verwaltung prüft den Stellplatznachweis des Bauherrn auf Plausibilität und Angemessenheit und achtet darauf, dass bauordnungsrechtliche Untergrenzen nicht unterschritten werden. Eine Begrenzung der Stellplatzzahlen nach oben erfolgt in Braunschweig grundsätzlich nicht.

 

Zu den Fragen 1. und 2.:

 

Beim Grundstücksverkauf wurde mitgeteilt, dass vorgesehen sei, auf dem Grundstück ca. 100 Stellplätze anzulegen.

 

Auf eine Bauvoranfrage aus 2013 wurde in 2014 ein Bauvorbescheid erteilt. Die Stellplatzanzahl war nicht Gegenstand dieser Bauvoranfrage. Darüber wurde also noch nicht entschieden. In dem damals zugrunde liegenden Plan der Bauherrn waren 120 Stellplätze vorgesehen. Diese Zahl wäre in jedem Fall ausreichend.

 

Aktuell liegt ein Bauantrag vor. In dem Bauantrag hat der Bauherr 120 Stellplätze beantragt. Gegen diesen Stellplatznachweis hat die Verwaltung keine Bedenken. Die Zahl ist eher großgig bemessen. Unklar ist noch, wie der Bauherr die Stellplätze konkret auf dem Grundstück unterbringen wird. Dabei sind auch andere planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Aspekte zu beachten. Sollte der Bauherr in diesem Zusammenhang seine Planung überarbeiten und sollte er dann einen anderen Stellplatznachweis vorlegen, müsste dieser neu geprüft werden.

 

Zusammengefasst bestehen nach derzeitigem Stand keine Bedenken gegen den Stellplatznachweis für das geplante Bauvorhaben. Eine abschließende Festlegung erfolgt mit Abschluss des laufenden Baugenehmigungsverfahrens. Es ist nicht richtig, dass die Stadt die Schaffung der vorgesehenen Zahl von 120 Stellplätzen nicht zulässt.

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich bleibt es Aufgabe des Bauherrn, etwa entstehende Stellplatzprobleme zu lösen. Angesichts der geplanten Zahl von 120 Stellplätzen sind solche Probleme hier allerdings nicht zu erwarten.

 

In begrenztem Umfang bestehen öffentliche Parkplätze entlang der Helene-Künne-Allee und im Kruckweg. Im Kruckweg befindet sich die nächste Stadtbahnhaltestelle für die Nutzung des ÖPNV. Diese ist in ca. 350 m gut erreichbar.

 


 

 


Die Anfrage wurde an den Finanz- und Personalausschuss verwiesen.

 

Erläuterungen und Hinweise