Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Kommunales Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen  

Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
TOP: Ö 15.1
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
17-03839-01 Kommunales Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17-03839
Federführend:0600 Baureferat   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtbaurat Leuer bringt die Vorlage der Verwaltung ein und erläutert diese ergänzend. Anschließend bringen die Ratsfrauen Palm und Ohnesorge sowie die Ratsherren Dr. Dr. Büchs, Manlik und Wirtz jeweils für ihre Fraktionen die Änderungsanträge ein und begründen diese. Der Änderungsantrag 17-04273 ersetzt den Änderungsantrag 17-04223. In der weiteren Aussprache nehmen Stadträtin Dr. Hanke und Stadtbaurat Leuer zu den Änderungsanträgen Stellung. Am Ende der Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann zunächst über die Änderungsanträge 17-04192, 17-04218, 17-04222, 17-04273 und 17-04265 abstimmen. Anschließend stellt er die Vorlage 17-03839-01 einschließlich der angenommenen Änderungsanträge zur Abstimmung.


Beschluss (ergänzt um die Änderungsanträge 17-04218 und 17-04273):

1. Das kommunale Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Konzept zur Umsetzung einzelner Instrumente erforderlichen Richtlinien zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung zeitnah vorzulegen.

 

3. Das kommunale Handlungskonzept wird evaluiert. Ende 2019 wird dem Rat ein erstes Zwischenresultat vorgelegt.“

 

4. Die im Rahmen des kommunalen Wohnbauförderprogramms zur Verfügung gestellten Mittel werden zu dem Zeitpunkt anteilsmäßig reduziert, sobald ein staatliches Förderprogramm mit zu Beginn auszuzahlenden Direktzuschüssen vorliegt.

5. Die Verwaltung wird gebeten beim Land Niedersachsen darauf hinzuwirken, das bestehende Förderprogramm des Landes dahingehend umzugestalten.

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, folgende Vorschläge im Rahmen der im Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen beschlossenen Maßnahmen umzusetzen:

 

1. Kommunales Wohnbauförderprogramm

 

Das kommunale Wohnbauförderprogramm wird hinsichtlich des Kreises der Förderberechtigten um eine Fördermöglichkeit für kleine Investoren bzw. Genossenschaften sowie private Bauherren (ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten) erweitert. Dazu soll ein direkter Zuschuss sofort oder nach einer kurzen Darlehenslaufzeit gezahlt werden.

 

Das Förderprogramm kann ergänzend auch indirekte Elemente erhalten, indem z. B. Infrastrukturmaßnahmen in Baugebieten durch die Kommune ganz oder teilweise finanziert werden oder indem städtische Grundstücke mit einem reduzierten Preis verkauft werden.

 

2. Auslaufende Belegungsbindungen verlängern und notwendige Sanierungen ohne Mietpreissteigerung erleichtern

 

Um die Reduzierung der Anzahl der auslaufenden Belegungsbindungen so gering wie möglich zu halten, werden auslaufende Belegungsbindungen durch die Gewährung eines Zuschusses für einen zuvor festgelegten Zeitraum (z. B. 5 Jahre) verlängert. Um während dieser Zeit notwenige Sanierungen nicht zu erschweren, werden - wenn notwendig - Sanierungszuschüsse für diese Wohnungen gezahlt, damit die zu zahlende Miete für die entsprechende Wohnung stabil gehalten wird und Mietsteigerungen wegen Sanierungen vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnungen auch zuküntig mit einer Belegungsbindung versehen bleiben.

 

3. Beratung und Information von Wohnungssuchenden ausbauen

 

Die von der Stadt eingerichtete Stelle für Wohnungshilfe wird zu einer Anlaufstelle für alle Wohnungssuchenden mit kleinen Einkommen bzw. Schwierigkeiten beim Zugang zum Wohnungsmarkt ausgebaut. Hier wird bei Vorliegen bestimmter Ausgangsvoraussetzungen ein kostenloser Gutschein für eine Beratung beim Mieterverein, der Verbraucherberatung oder einer anderen mit Menschen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt arbeitenden Beratungsstelle ausgegeben. Dieser Gutschein kann für Bezieher von ALG II durch das Jobcenter finanziert werden.


Abstimmungsergebnis (geändert):

bei 4 Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise