Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Änderungsantrag zu 17-04196: Glyphosat auf Tennenplätzen Änderungsantrag der BIBS-Fraktion
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsfrau Gries bringt den Antrag 17-04196 ein und erklärt, dass dieser aufgrund des zwischenzeitlich erfolgten Ablaufs der Klagefrist zurückgezogen wird. Ratsvorsitzender Graffstedt erklärt, dass sich der Änderungsantrag 17-04261 damit erledigt hat. Das Thema kann allerdings im Rahmen eines neuen Antrages in den nächsten Beratungslauf der Gremien neu eingebracht werden.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Ausbringen von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen beim zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mehr zu stellen.
2. Gegen den von dem zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abgelehnten städtischen Antrag für 2017 auf Ausbringung von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen wird keine Klage eingereicht.
3. In Zukunft wird auf Tennenflächen das Heißwasser-Schaum-Verfahren oder andere alternative Verfahren ohne Pflanzenschutzmittel zur Beseitigung von Spontanvegetation (Wildkräutern) angewendet.
Ergebnis:
Der Änderungsantrag 17-04261 hat sich durch die Rücknahme des Antrages 17-04196 erledigt.