Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Beschluss über den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)   

Sitzung des Finanz- und Personalausschusses
TOP: Ö 28
Gremium: Finanz- und Personalausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Vorbesprechung mit der Personalvertretung um 14:45 Uhr Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
17-04923 Beschluss über den Jahresabschluss 2015 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von Ratsfrau Gries zu S. 41 - 42 des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015, Bemerkung zum Instandhaltungsprojekt 4S.400016 „FB 40: Instandhaltung Gegenstände Schulen“ erläutert Herr Schlimme:

 

Das Projekt diene insbesondere zur Finanzierung der Sporthallenrevision und den sich daraus ergebenden Reparaturen von weiterem beweglichen Inventar und Lehrmitteln in den Schulen (z. B. Stimmen von Klavieren, Instandsetzung von Musikinstrumenten, Fahrrädern, usw.).

 

Im Jahr 2015 habe aus organisatorischen Gründen keine vollständige Sporthallenrevision stattgefunden. Dadurch sei die größte Aufwandsposition von ca. 40 - 50.000 € entfallen. Auch die sich aus der Revision ergebenden Folgeaufträge für weitere Reparaturen seien folglich entfallen. Es sei aber sichergestellt worden, dass zwingend notwendige Instandsetzungen von Sportgeräten einzeln beauftragt wurden, sobald die Schäden dem Fachbereich Schule bekannt geworden sind. Dadurch sei die Sicherheit der Sportgeräte in den Schulsporthallen jederzeit gewährleistet worden.

 

Die systematische Prüfung der Sportgeräte im Rahmen einer Sporthallenrevision sei in 2016 nachgeholt worden. Auch die Folgereparaturen seien in 2016 in Auftrag gegeben worden.


 

Beschluss:

 

„1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2015 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2015 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2015 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2015 wird der Jahresabschluss 2015 beschlossen.

 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2015 werden folgende

Genehmigungen erteilt:

 

2.1Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 25.796.571,42 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig

§ 24 Abs. 1 KomHKVO) durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 99.294.864,08 €.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 3.259.074,11 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO (zukünftig § 110 Abs. 6 NKomVG) der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 86.417.390,57 €.

 

 

2.2Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.301.690,55 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig § 24 Abs. 1 KomHKVO) mit dem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 710.653,43 € verrechnet. Das sich daraus ergebene Ergebnis mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 591.037,12 € wird auf Rechnung der Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und durch eine Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 876.885,72 €.

 

 

2.3Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 37.428,19 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.588.482,91 € wird dem nach § 54 GemHKVO (zukünftig § 55 KomHKVO) zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 14.142.662,74 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.551.054,72 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig § 24 Abs. 1 KomHKVO) durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.055.251,44 €.

 

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.937.123,62 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 2.029.329,16 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 3.127.292,09 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 92.205,54 € wird gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO (zukünftig

§ 110 Abs. 6 NKomVG) der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 156.978,46 €.

 

2.4Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 259.014,33 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 592.255,52 € wird dem nach § 54 GemHKVO (zukünftig § 55 KomHKVO) zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.058.447,72 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 333.241,19 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO (zukünftig § 24 Abs. 1 KomHKVO) durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 898.912,01 €.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 13.149,39 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2016 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO (zukünftig § 110 Abs. 6 NKomVG) der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 88.820,47 €.


Abstimmungsergebnis:Dafür: 10    Dagegen: 0    Enthaltungen: 2

Erläuterungen und Hinweise