Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Aufstellung von Sitzbänken in der Innenstadt
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Stadtbezirksratsmitglieder haben diese Mitteilung zur Kenntnis genommen. Herr Heikebrügge meldet sich zu Wort und rügt ausdrücklich einen Formfehler im Verfahren. Seiner Auffassung nach hat der Rat hier in die Kompetenzgewalt des Stadtbezirksrates eingegriffen. Herr Heikebrügge interpretiert die Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (ergänzend der Hauptsatzung) in der Form, dass es alleinige Kompetenz des Stadtbezirksrates wäre, über die Aufstellung von Sitzbänken zu entscheiden. In anderen Kommunen wurde in vergleichbaren Fällen seiner Information nach die Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet. Mehrere Bezirksratsmitglieder weisen darauf hin, dass der Rat lediglich die Mittel für das Aufstellen der Bänke zur Verfügung gestellt hat. Die Standorte wurden von der Fachverwaltung in Abstimmung mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und dem Arbeitsausschuss Innenstadt ausgesucht. Es dürfte sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handeln. Die Verwaltung macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass das Aufstellen von Sitzmöbeln im öffentlichen Raum weder im Kommunalverfassungsgesetz (§ 93) noch in der Hauptsatzung (§ 16) explizit als Beschlusszuständigkeit der Stadtbezirksräte erwähnt wird.
Herr Heikebrügge nimmt dies zur Kenntnis und bittet gleichwohl um eine entsprechend ausführliche Protokollnotiz.
Herr Böttcher fragt nach, ob ein Vertreter der Verwaltung, wie in der Mitteilung angekündigt, anwesend ist, um die einzelnen Standorte in der Sitzung zu erläutern. Dies ist nicht der Fall. Der Bezirksrat verständigt sich darauf, die Mitteilung erneut in der übernächsten Sitzung am 5. Dezember 2017 zu behandeln und dazu dann eine/n Vertreter/in der Verwaltung einzuladen.