Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Kinder- und familienfreundliche Stadt Braunschweig Ausbau der Kinderbetreuungsplätze   

Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
17-04871 Kinder- und familienfreundliche Stadt Braunschweig
Ausbau der Kinderbetreuungsplätze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:51.0
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann über die Beschlussvorlage 17-04871 abstimmen.


Beschluss:

1. Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder (U3) und der steigenden Kinderzahlen für die 0-3-Jährigen sowie die 3-6-Jährigen entsprechend der aktuell gültigen Prognosen wird die Verwaltung beauftragt, den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze zu prüfen. 

 

2.Die Verwaltung wird ermächtigt in Abstimmung mit den freien Trägern von Kindertagesstätten ein Standortkonzept zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze unter Berücksichtigung planungsrelevanter und sozialraumorientierter Bedarfe durch Neubau, Umbau, Anbau oder Umnutzung geeigneter Räumlichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen.

 

3.Dabei wird erstmalig angestrebt, die erforderlichen Betreuungseinrichtungen bzw. zusätzliche Plätze durch Dritte (freie Träger, sonstige Investoren) herstellen zu lassen. Entsprechende Angebote werden im Rahmen der Erarbeitung des Standortkonzepts gepft und von dieser Möglichkeit vorrangig Gebrauch gemacht. Nur für den Fall, dass sich der Bedarf durch diese zusätzlichen Plätze nicht decken lässt, soll die Stadt als Bauherrin auftreten. Die Konkretisierung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Einzelbeschlüsse zur Objekt- und Kostenfeststellung. 

 

4.Im Rahmen des Standortkonzeptes werden Aussagen zur konkreten Finanzierung der Maßnahmen getroffen. 

 

5.Die Erarbeitung und Umsetzung des Standortkonzeptes und Ausbauprogramms muss personell begleitet werden. Zusätzliche Stellenbedarfe können sich in den Bereichen Planung, Platzvermittlung, Kindertagesstättenförderung, Entgeltberechnung sowie ggf. Hochbau (Planung und Bauausführung) ergeben. Die stellenplanmäßigen Konsequenzen werden gegebenenfalls in einer gesonderten Vorlage vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Erläuterungen und Hinweise