Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Änderungsantrag zu 17-05281: Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24; Stadtgebiet nördlich des Mittellandkanals, südwestlich der Ortslage Thune und südlich der Harxbütteler Straße Aufstellungsbeschluss Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, BIBS, Die Linke. und der Gruppe Die Fraktion P²
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsfrau Buchholz bringt den Änderungsantrag 17-05701 und Ratsherr Rosenbaum den Änderungsantrag 17-05785 ein.
Am Ende der Aussprache weist stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann darauf hin, dass bei der Vorberatung des Änderungsantrages 17-05701 im Planungs- und Umweltausschuss und im Verwaltungsausschuss über die Sachverhaltsdarstellung getrennt in fünf Abschnitte abgestimmt wurde. Anschließend lässt er zunächst über die einzelnen Abschnitte des Änderungsantrages abstimmen. Im Anschluss daran stellt er den Änderungsantrag 17-05785 zur Abstimmung. Abschließend stellt er die Vorlage 17-05281 in der Fassung der zuvor beschlossenen Änderungen durch die Änderungsanträge zur Abstimmung.
Beschluss:
Beschlussvorschlag unverändert: "Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu", TH 24, beschlossen."
Abstimmungsergebnis:
getrennte Abstimmung über einzelne Passagen des Sachverhaltes:
1. Text unter der Überschrift „Unwirksamkeit des Bebauungsplans“ von „Das OVG hat in seiner Entscheidung …“ bis „… als auch die Umsetzung des Vorsorgeprinzips sicherzustellen“ streichen;
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen beschlossen
2. Überschrift und Text unter „Urteil des OVG“ streichen;
Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen beschlossen
3. unter der Überschrift „Planungsziele“ Sätze „Aufgrund des
rechtlichen Risikos bei Beibehaltung eines über die Strahlenschutzverordnung hinausgehenden Vorsorgeprinzips werden die Regelungen zum Strahlenschutz nicht weiterverfolgt. Die übrigen Planungsziele gelten fort“ streichen;
Abstimmungsergebnis: bei Fürstimmen abgelehnt
4. unter der Überschrift „Planungsziele“ neuen Satz „Hierbei ist die Nähe zu Schulen, Kita, Jugendzentrum und Wohnbebauung zu berücksichtigen“ eingefügten;
Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen
5. unter der Überschrift „Planungsziele“ im nächsten Absatz den ersten Satz durch die unterstrichenen Worte ergänzen: „Dazu soll neben anderen Maßnahmen der Gewerbestandort in seiner Ausdehnung räumlich begrenzt und die Zulässigkeit anderer störender Nutzungen neu geregelt werden.“
Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen