Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..." Änderungsantrag der BIBS-Fraktion  

Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
TOP: Ö 11.5
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
17-05779 Änderungsantrag zu den Vorlagen "Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021..."
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Graffstedt teilt zu Beginn der Beratung des Punktes mit, dass für jeweils ein Ratsmitglied pro Fraktion die Redezeit auf 10 Minuten verlängert wird. Er verweist außerdem auf die Ergänzung zur Vorlage, die eingereichten Änderungsanträge und die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge. Die Vorlage wird durch Oberbürgermeister Markurth und Ersten Stadtrat Geiger eingebracht. Erster Stadtrat Geiger erläutert das bisherige Verfahren und die Arbeitsschritte zur Erarbeitung der Vorlage. Oberbürgermeister Markurth stellt die inhaltliche Position der Stadt in dem Zusammenhang dar. Daran anschließend findet die Aussprache statt. Ratsherr Sommerfeld bringt die Änderungsanträge 17-05780 und 17-05781 ein und begründet diese. Ratsherr Böttcher bringt den Änderungsantrag 17-05761 und Ratsherr Rosenbaum den Änderungsantrag 17-05779 ein. Während der Aussprache beantragt Ratsherr Wirtz die getrennte Abstimmung der einzelnen Ziffern des Änderungsantrages 17-05781.

Am Ende der Aussprache gibt Ratsherr Böttcher eine persönliche Erklärung ab. Im Anschluss daran lässt Ratsvorsitzender Graffstedt der Reihenfolge nach zunächst über die Änderungsanträge 17-05781(getrennt über Ziff. 1. bis 3.), 17-05761, 17-05780 und 17-05779 abstimmen. Danach stellt er die Vorlage 17-05627-01 zur Abstimmung.


Beschluss:

1. Die Konzessionen bzgl. der Strom- und Gasnetze sind gemäß Vorgaben des Europarechts - wie bereits vorgesehen - auszuschreiben. Bei den Wegerechten/Gestattungen bzw. Konzessionierungen der weiteren Netze

 

- für Wasser,

- für Fernwärme sowie

- für Breitbandversorgung/Datennetze

 

behält sich der Rat weitere Beratungen sowie die spätere Beschlussfassung darüber vor.

 

2. Vor einer etwaigen Übernahme von Anteilen aus dem Noch-74,9%-igen Bestand Veolias an BS-Energy ist eine unabhängige, gutachterliche Bewertung von BS-Energy erforderlich, welche insbesondere auch das Risiko des EON/Uniper-Vertrages (Stichwort: "Gemeinsames Virtuelles Kraftwerk") abschätzt.


Abstimmungsergebnis:

bei Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise