Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Nordanger", HA 136 Stadtgebiet zwischen Lampadiusring, Nordanger, Ringgleis und dem BS-Energy-Gelände (Geltungsbereich A) Stadtgebiet Gemarkung Dibbesdorf Flur 7, Flurstück 100 (tlw.) (Geltungsbereich B) Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:48 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
17-05773 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Nordanger", HA 136
Stadtgebiet zwischen Lampadiusring, Nordanger, Ringgleis und dem BS-Energy-Gelände (Geltungsbereich A)
Stadtgebiet Gemarkung Dibbesdorf Flur 7, Flurstück 100 (tlw.) (Geltungsbereich B)
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:61.12-312/HA136-SG2
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Protokollnotiz: Ab 18:00 Uhr wird Ratsherr Scholze von Ratsherrn Flake vertreten.

 

Herr Schmidbauer stellt die Planung anhand einer Beamerpräsentation vor.

 

Ratsfrau Gries und Ratsherr Dr. Mühlnickel gehen auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein.

 

Ratsherr Hinrichs weist auf die hohen Kosten hin, die durch den Änderungsantrag ausgelöst würden. Die Mietpreise würden sich dadurch stark erhöhen.

 

Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Büchs sei die Zielrichtung des Antrages begrüßenswert, in vielen Punkten sei er jedoch zu detailliert.

 

Frau Dr. Goclik erklärt, dass die Wohnbebauung nicht im Gegensatz zur biologischen Vielfalt stehen dürfe. Auch bei den geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Dibbesdorf müsse die Biodiversität betrachtet werden. Frau Dr. Goclik fragt nach der geplanten Wärmeversorgung des Gebietes.

 

Stadtbaurat Leuer informiert, dass hier eine Fernwärmeversorgung nahe liege.

 

Ratsherr Kühn bemängelt, dass die Zufahrtsbreite zu den Grundstücken von teilweise 3 m zu schmal bemessen sei.

 

Herr Schmidbauer verweist auf die unterschiedlichen Wohnungstypologien. Bei den gereihten Stadthäusern sei keine breitere Zufahrt möglich. Anders gestalte sich die Situation beim Geschosswohnungsbau, hier werde die Zu- und Abfahrt zu den Tiefgaragen breiter ausgestaltet.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Kühn teilt Herr Schmidbauer mit, dass die Stellplätze im öffentlichen Raum grundsätzlich 2,50 m breit seien.

 

Herr Warnecke nimmt Bezug auf den Änderungsantrag. Er macht darauf aufmerksam, dass die Fassadengestaltung mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt sei. Die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung sei bereits im Bebauungsplan vorgesehen. Hinsichtlich der geplanten Grünflächen betont Herr Warnecke, dass das Baugebiet ganzheitlich für alle drei Bauabschnitte betrachtet werden müsse.

 

Ratsfrau Schneider geht auf den sozialen Wohnungsbau ein. Stadtbaurat Leuer führt aus, dass auf allen Grundstücken mit Geschosswohnungsbau, die sich im Eigentum der NiWo befänden, 20% sozialer Wohnungsbau realisiert werde. Daneben me bei einem Grundstück, das über ein Tauschgeschäft realisiert werde, das kommunale Förderprogramm zum Tragen.

 

Stadtbaurat Leuer nimmt Bezug auf die einzelnen Punkte des Änderungsantrages. Punkt 1a nne von der Verwaltung umgesetzt werden. Zu Punkt 1b teilt er mit, dass eine Fassadenbegrünung nicht explizit festgelegt werden sollte. Die Verwaltung würde die Umsetzung im Einzelfall jedoch unterstützen.

 

Stadtbaurat Leuer rät von einem Beschluss zu Punkt 2 Elektromobilität ab, weil eine Festsetzung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Bebauungsplan aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich sei. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen der Erschließungsträgerin und BS-Energy werde das Thema Elektromobilität aber umfassend behandelt mit dem Ziel, wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsfähige Maßnahmen für eine ausreichende Versorgung des Gebietes vorzusehen.

 

Auch der Punkt 3 Stellplatzschlüssel sollte nicht verpflichtend festgelegt werden, weil in weiten Teilen noch eine Grundstücksveräerung erfolgen müsse. Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass der Bebauungsplan die Reduktion der bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze von den üblichen 1 Stpl./ WE auf bis zu 0,6 Stpl./ WE bereits zulasse. Die Stadt bzw. die NiWo würden in den Kaufverhandlungen für den angestrebten Stellplatzschlüssel werben.

 

Von einem Beschluss zu Punkt 4 rät Stadtbaurat Leuer ab. Um das beschriebene Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nicht nur für den sozialen Wohnungsbau in diesem Wohngebiet umsetzen zu können, sei bewusst auf die Erstellung von Parkpaletten oder Parkhäusern verzichtet worden.

 

Ratsherr Flake regt an, dass über die einzelnen Punkte des Änderungsantrages getrennt abgestimmt werden sollte. Zu Punkt 1a sollte eine Beschlussfassung erfolgen, die übrigen Punkte sollte der Ausschuss passieren lassen. Die Verwaltung könne dann über eine Ergänzungsvorlage Hinweise für eine Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss geben.

 

Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.


Beschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Nordanger", HA 136, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Bau­gesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12dagegen: 0Enthaltung: 1

Erläuterungen und Hinweise