Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 17-05773 - Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Nordanger...  

Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 8.1
Gremium: Planungs- und Umweltausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 06.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:48 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
17-06003 Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 17-05773 - Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Nordanger...
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nordanger HA 136 wird wie folgt ergänzt:

a) An Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und Gebäuden innerhalb der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf sind für gebäudebrütende Vogelarten (Hausrotschwanz, Haussperling, Star, Mehlschwalbe, Mauersegler) und Fledermausarten (Zwerg-, Mücken-, Bart-, Fransen-, Breitflügelfledermaus) Nist- und Ruhestätten durch geeignete Bauweise in die Konstruktion zu integrieren oder als künstliche Nisthilfen anzubringen. Je Gebäude sind mindestens 5 Nist- und Ruhestätten anzubringen, die für mindestens eine der in Satz 1 genannten Arten aus jeder Tiergruppe (Vögel und Fledermäuse) geeignet sind. Die Einrichtungen sind im Rahmen des Baugenehmigungs- oder Anzeigeverfahrens in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde nachzuweisen.
 

b) Neben der Dachbegrünung wird auch eine Fassadenbegrünung festgesetzt.
Außenwandflächen von Gebäuden und Garagen in der Erdgeschosszone: Fassadenabschnitte über 5,00 m Länge ohne Fenster oder Türen sind mit geeigneten Rank- oder Kletterpflanzen wie

- Jelängerjelieber (Lonicera Caprifolium),

- Immergrüne Geißschlinge (Lonicera henryi)

- Wilder Wein (Parthenocissus tricusp. "Veitchii")

- Wilder Wein (Parthenocissus quinq. "Engelmannii")

- Waldrebe (Clematis montana)

zu begrünen. Ausgenommen von einer Bepflanzung sind Fassaden, die zur Gewinnung von Energie aus der Sonnenstrahlung dienen.
 

c) Zur Kompensation der durch die Maßnahmen verloren gegangenen Hecken und Sträucher, sollen auf allen öffentlichen und privaten Freiflächen mindestens 10% des Flächenanteils mit heimischen Sträuchern und Hecken bepflanzt werden.
 

2. Es ist sicherzustellen, dass den zukünftigen Bewohner*innen ein ausreichendes Maß an Ladesäulen für Elektromobilität zur Verfügung steht. Hierfür ist schon bei der Erschließung Sorge zu tragen, weil die Kapazitäten der Stromleitungen entsprechend hoch sein müssen.
 

3. Mit den Bauherr*innen sollen verbindlich alle notwendigen Maßnahmen vereinbart werden, um einen Stellplatzschlüssel für private Fahrzeuge von 0,6 zu erreichen.
 

4. Die Stellplätze auf der Westseite des Bebauungsplans sind in Parkpaletten oder Parkhäusern unterzubringen, so dass die dafür benötigte Fläche um mindestens 75% reduziert wird. Die dadurch frei werdenden Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen für naturnahe Grünflächen genutzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Über die einzelnen Punkte des Änderungsantrages wird getrennt abgestimmt:

 

Pkt. 1 a): dafür: 12dagegen: 0Enthaltung: 1

 

Pkt. 1 b) bis Pkt. 4: passiert

Erläuterungen und Hinweise