Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Bericht über die Entwicklung der Unterbringung wohnungsloser Personen im Jahr 2017  

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:22 Anlass: Sitzung
Raum: FB Kinder, Jugend, Familie, Großer Saal
Ort: Eiermarkt 4-5, 38100 Braunschweig
18-07273 Bericht über die Entwicklung der Unterbringung wohnungsloser Personen im Jahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsfrau Ohnesorge gibt zu bedenken, dass die Datenbasis hier schwierig sei. In dem Bereich Tätige gäben an, dass die tatsächlichen Zahlen höher liegen dürften. Zudem weist sie auf die gestiegene Verweildauer aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes hin.

 

Herr Klockgether erklärt, dass nur die Zahlen der bei der Stadt gemeldeten Wohnungslosen dargestellt werden könnten. Diese wiederum seien auch belastbar für die Ressourcenplanung der Stadt. Ein williger Vermieter bräuchte einen Kunden, der mietfähig sei. Daher würden für geeignet erachtete Personen für das Probewohnen ausgewählt. Zur Zeit laufe die Akquise für mehr Probewohnungen.

 

Ratsfrau Naber fragt nach, was mit den Menschen geschehe, die die Unterkünfte verlassen, da diese laut Bericht nur teilweise mit Wohnungen versorgt würden. Außerdem fragt sie nach der Entwicklung der Altersstruktur der wohnungslosen Personen.

 

Herr Klockgether erläutert, dass nicht jeder Wonungslose, der eine Unterkunft verlässt, durch die Stadt in einer Wohnung untergebracht wird und die Menschen der Stadt gegenüber nicht auskunftspflichtig sind. Bezüglich der Entwicklung der Anzahl junger wohnungsloser Menschen gebe es keine signifikanten Verbesserungen.

 

Ratsfrau Jaschinski-Gaus fragt nach der Unterbringung bei einer Familienzusammenführung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

 

Frau Finze-Raulf erklärt, dass Menschen mit Aufenthaltsgestattung nicht in den Unterkünften für Geflüchtete untergebracht würden. Herr Klockgether erläutert, dass Wohnungslosigkeit einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit darstellt. Wenn die Familienangehörigen in Braunschweig ankämen und die Voraussetzungen erfüllten, sei die Stadt demnach zur Unterbringung verpflichtet.

 

Ratsherr Schrader erkundigt sich nach den Menschen, die nach ihrer Haftentlassung unterzubringen sind, und ob dies nicht über Cura e. V. geschehe.

 

Herr Klockgether erklärt, dass Cura eine Beratungseinrichtung sei, selbst jedoch keine Menschen unterbringe. Ratsfrau Schütze ergänzt, dass Cura lediglich tagsüber einen Aufenthaltsraum zur Verfügung stelle.

 

Ratsherr Merfort sieht bei Menschen, die nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Haft unterzubringen sind grundsätzlich größere Zugriffsmöglichkeiten, als bei denjenigen, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.

 

Ratsfrau Schütze merkt an, dass es Menschen gebe, die die Wohnungslosigkeit einer Unterbringung gemeinsam mit vielen Anderen vorziehen würden.

 

Herr Klockgether führt hierzu aus, dass die Stadt bemüht sei, Einzel- bzw. Zweierzimmer zu vergeben. Zudem seien Sozialarbeiter vor Ort. Es werde niemand abgewiesen, der Unterkunft benötigt.


 

 


Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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