Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und II (Abfallwirtschaft) zwischen der Stadt und der ALBA Braunschweig GmbH  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
18-07734 Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und
II (Abfallwirtschaft) zwischen der Stadt und der ALBA Braunschweig GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.5
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Köster begrüßt zu TOP 3 Herrn Erster Stadtrat Geiger, Herrn Dr. Niehoff, Leiter des Referats Haushalt, Controlling und Beteiligungen, Herrn Rechtsanwalt Breider, Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner sowie Herrn Pust, Leiter des Rechtsreferats.

 

Stadtbaurat Leuer führt anhand einer Präsentation in die Thematik ein und erläutert die Vorlage zu TOP 3.

 

Ratsherr Köster übergibt das Wort an Rechtsanwalt Breider.

 

Rechtsanwalt Breider stellt dar, dass sich im Ergebnis feststellen lasse, dass keine Pflicht der Stadt Braunschweig bestehe, jetzt die Leistungsverträge zu kündigen.

Zunächst gebe es auf Grund der faktisch unbegrenzten Laufzeit, zu der es kommen könnte, wenn die Stadt Braunschweig die in den Verträgen enthaltene Kündigungsoption nach jeweils fünf Jahren wiederholt nicht wahrnehme, keine vergaberechtliche Notwendigkeit zu einer Kündigung.

 

Die in der Vergangenheit vorgenommenen Änderungen an den LV I und LV II seien ebenfalls kein Grund für eine Kündigung und vergaberechtlich zulässig, weil die Ursprungsverträge bereits vorsähen, dass entsprechende Änderungen stattfinden dürften.

 

Rechtsanwalt Breider spricht im Folgenden den Anteilsverkauf an ALBA und die Umstellung der Entgeltstruktur im Jahre 2004 an. Schon auf Grund der Zeitspanne zwischen den ursprünglichen Verträgen aus dem Jahr 2000 bis zum Anteilsverkauf im Jahr 2004 würde die Rechtsprechung hier aller Voraussicht nach nicht annehmen, dass eine Umgehung eines förmlichen Vergabeverfahrens stattgefunden habe.

 

Die Anpassung der Entgeltstruktur habe erfolgen müssen, da sich die ursprünglich vertraglich vereinbarten Behälterklassen und Abfallmengen unterschiedlich entwickelt hätten. Hier verbliebe ein sehr kleines Restrisko eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission. Es bestehe aber kein direkter Rechtsschutz vor nationalen Vergabeinstanzen mehr.

 

Ratsherr Rosenbaum nimmt Bezug auf die Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarungen und fragt nach der Notwendigkeit und dem Grund des Entstehens. Rechtsanwalt Breider erläutert dazu, dass diese aufgrund von Gesetzesänderungen und/oder aufgrund von tatsächlichen Ereignissen erforderlich gewesen seien. Da die Leistungsverträge über einen langen Zeitraum geschlossen worden seien, seien Regelungen in den Verträgen eingebettet worden, die es erlaubten, Anpassungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten vorzunehmen und diesen Rechnung zu tragen.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert die Vorlage zu TOP 4.


Ratsherr Köster begrüßt im Namen der CDU-Ratsfraktion beide Vorlagen der Verwaltung ausdrücklich. Die Vorlagen seien Ausdruck und Beweis einer gelungenen Privatisierung.

 

Er bittet um eine Ergänzung des Beschlussvorschlags zu TOP 3 in Bezug auf das künftig von der Verwaltung zu erstellende Abfallwirtschaftskonzept (AWIKO) insofern, als dass die Politik von Anfang an und im weiteren Prozess kontinuierlich beteiligt werden soll.

 

Ratsherr Kühn richtet an die Verwaltung die Frage, was sich künftig an der Vorgehensweise ändern werde. Stadtbaurat Leuer erläutert, dass das AWIKO künftig von der Verwaltung als Auftraggeber erstellt werde. Bislang war die ALBA GmbH Auftraggeber und die Verwaltung beteiligt. Es ändere sich zudem das Format der Beteiligung der Gremien. Es werde eine tiefere Einbindung und regelmäßige Unterrichtung geben.

 

Ratsherr Sommerfeld greift die Aussage von Ratsherrn Köster auf, die Vorlagen seien Ausdruck und Beweis einer gelungenen Privatisierung. Das genaue Gegenteil sei der Fall. Das gesamte Vorgehen, die Vorlagen und die gesamte Diskussion empfinde er als hochproblematisch. Er vermisse einen Variantenvergleich. Bei bisherigen Privatisierungen sei dieser Variantenvergleich dargestellt worden.

 

Ratsherr Rosenbaum stimmt den Ausführungen von Ratsherrn Sommerfeld zu. Er kritisiert, dass die Stadt der ALBA GmbH Vermögenswerte wie u.a. Fuhrpark und Immobilien zu günstig übergeben habe. Ihn interessiert, welchen Betrag die Stadt im Falle einer Vertragskündigung zahlen müsste, um diese Werte zurückzukaufen. Er fragt auch, weshalb bei der damaligen Preisermittlung nicht aufgefallen sei, dass die Werte zu niedrig angesetzt worden seien.

 

Erster Stadtrat Geiger bittet um Geduld bis zum Finanz- und Personalausschuss am 12. April 2018, der den Finanzschwerpunkt des Themas hat. Er werde recherchieren, ob es in der Vergangenheit dazu bereits Berichte der Verwaltung gab.

 

Rechtsanwalt Breider erklärt, er könne die Frage nicht beantworten, da er zwar bei der Vertragsgestaltung 2004 beteiligt, bei der Preisermittlung im Jahr 2000 bzw. 2004 hingegen nicht involviert gewesen sei.

 

Ratsherr Sommerfeld fragt nach dem Entstehen der strukturellen Personalkostenreduzierung und bittet dazu um Erläuterung.

 

Stadtbaurat Leuer beginnt mit der Beantwortung zum Variantenvergleich. Die Aufstellung eines Vergleichs zur Eigenerledigung würde der Planung eines neuen Unternehmens gleichkommen und hätte einen erheblichen (Beratungs-)Aufwand zur Folge und dem gegenübergestellt eine Situation, in der die Verwaltung der Einschätzung ist, keine Probleme in diesem Bereich zu haben. Hier stelle sich die Frage, ob dieser hohe Aufwand und auch die Beratungskosten angemessen wären, um einen Vergleichswert zu erhalten.  

 

Erster Stadtrat Geiger ergänzt die unterschiedlichen Varianten der Aufgabenerledigung. An Ratsherrn Sommerfeld gerichtet erklärt er, dass es wie im vorliegenden Falle mit einem Sonderkündigungsrecht nicht alle fünf Jahre möglich erscheine, in alle Richtungen zu prüfen, welche Form der Aufgabenerledigung sinnvoll wäre. Die Stadtverwaltung ginge die Frage pragmatischer an, indem eine vorhandene, funktionierende Struktur der Aufgabenerledigung Ausgangspunkt der Betrachtungen sei.

 

Frau Dr. Gromadecki greift die Frage der strukturellen Personalkostenreduzierung auf und erklärt, dass es durch die neuen Strukturen im TVöD eine andere Zulagenstruktur gebe, die neben den Entgelteingruppierungen bei den neuen, jüngeren Mitarbeitern einen erheblichen Einfluss auf die Personalkostenhöhe habe. Dies seien die Effekte, die dazu führten, dass es in der Struktur der Personalkosten Einsparungen gebe. Nicht jedoch beim Personal in Summe. 

 

Ratsherr Rosenbaum fragt nach dem Entstehen der reduzierten Entgeltbeträge und der sich daraus ergebenden Entgeltreduzierungen, die den Gebührenzahler nur in geringem Maße zugutekämen. Ratsherr Rosenbaum bringt mit dieser Entgeltreduzierung die zeitgleich im Raum stehende Nichtausübung des Kündigungsrecht in Verbindung.

 

Stadtbaurat Leuer führt aus, dass den Ausschussmitgliedern sehr weitreichende Informationen transparent zur Verfügung gestellt worden seien, die sogar den Bereich von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berühren. Es handele sich um die gesamte Ausarbeitung des Wirtschaftsprüfers, aus der sich die Ursachen der Entgeltreduzierungen ergeben.

 

Erster Stadtrat Geiger ergänzt, dass sich der Wirtschaftsprüfer am Maßstab des öffentlichen Preisrechts orientiere. Dadurch werde die Kalkulation durchleuchtet. In diesem Falle sei ein langer Zeitraum betrachtet worden um Erkenntnisse darüber zu erhalten, wie sich eine Nichtkündigung auswirke.

 

Ratsherr Sommerfeld thematisiert den Verbrennungsvertrag mit der Firma Remondis, der 2022 auslaufe. Eine Neuausschreibung hätte wahrscheinlich Auswirkungen auf die Gebühren, da der Markt in Bewegung sei. Stadtbaurat Leuer bestätigt das Risiko der sich stets verändernden Preise für die thermische Verwertung.


Beschluss:

 

„Die Stadt übt das ihr zum 31. Dezember 2018 zustehende Recht zur ordentlichen Kündigung der zwischen ihr und der ALBA Braunschweig GmbH geschlossenen Leistungsverträge I (Straßenreinigung und Winterdienst) und II (Abfallwirtschaft) nicht aus."

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Beschlossen in der geänderten Fassung des Änderungsantrages DS 18-07933.

Erläuterungen und Hinweise