Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Mündliche Anfragen  

Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 11.5
Gremium: Planungs- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
 
Wortprotokoll

Stellungnahmen zu mündlichen Anfragen aus der Sitzung vom 28. Februar 2018

 

 

11.5.1

Ratsherr Manlik bittet um Mitteilung, wann das Gutachten / der Sachstandsbericht zum Kleine-Dörfer-Weg vorgelegt werde.

 

Protokollnotiz:

Ein geeignetes Fachplanungsbüro wurde zwecks Konkretisierung der Routenplanung eingeschaltet und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der auf diesem Angebot basierende Planungsvertrag wird zurzeit vergaberechtlich geprüft. Sobald konkrete Planungsergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung den Arbeitskreis Kleine-Dörfer-Weg zur Diskussion und Abstimmung der Planungsergebnisse einladen.

 

 

11.5.2

Ratsherr Manlik nimmt Bezug auf ein Schreiben von Anwohnern zum Knotenpunkt Broitzemer Straße / Juliusstraße. Thematisiert werde die Lärmsituation. Ein Spielplatz bzw. Spielgeräte würde direkt vor den Fenstern der Wohnbebauung errichtet. Unglücklich sei, dass bereits vorab feststehe, dass dort Spielgeräte hinkämen. Außerdem sei die Parksituation schlecht. Er bittet um eine Auskunft, wie mit diesem Schreiben umgegangen werde.

 

Protokollnotiz:

Das Schreiben wurde per E-Mail vom 15. März 2018 wie folgt beantwortet:

 

Im Umfeld der Broitzemer Straße/Juliusstraße befinden sich zwei Kindertagesstätten, zwei Alteneinrichtungen und drei Nahversorger. Der Straßenzug stellt einen wichtigen Quartiersmittelpunkt dar, der von allen Altersstrukturen gleichermaßen genutzt wird. Die Broitzemer Straße ist Schul- und Spielweg für die Grundschule Hohestieg, aber auch für die Realschule Sidonienstraße und die Hauptschule Sophienstraße. Der angrenzende Reformierte Friedhof sowie der St.-Ulrici-Brüder-Friedhof sind besonders für ältere Menschen Aufenthaltsflächen mit Erholungsfunktion.

 

Ziel der Neugestaltung ist es, einen attraktiven Straßenraum zu schaffen, der den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht wird. In der geplanten Bürgerbeteiligung sollen zunächst Kinder und ältere Menschen aus den angrenzenden Einrichtungen nach ihren Vorstellungen befragt werden. Bei einem anschließenden Workshop sollen die Ergebnisse vorgestellt und die Änderungswünsche von den Anwohnern aufgenommen werden. Es sollen alle Anlieger und Nutzer eingebunden werden, um ein ausgewogenes Stimmungsbild zu erhalten. Die Beteiligung soll vor den Sommerferien abgeschlossen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass kein Spielplatz errichtet wird, sondern einzelne Elemente aufgestellt werden, die den Alltagsweg abwechslungsreicher gestalten. Die Elemente können sowohl einen spielerischen, wie auch einen künstlerischen oder bildenden Aspekt aufweisen. Die Annahme, dass es durch die Aufstellung von Ausstattungselementen zu Ruhestörungen kommt, kann nicht bestätigt werden.

 

Der Knotenpunkt liegt laut Lärmaktionsplanung nicht in einem ruhigen Gebiet. Ebenfalls werden weder Freizeitlärm noch personenbezogenes Fehlverhalten in dieser Planung geregelt. In den dichten Stadtgebieten, wozu das Westliche Ringgebiet zählt, gilt es alle Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum zu berücksichtigen.

 

 

11.5.3

Ratsherr Dr. Büchs nimmt Bezug auf den Abriss des großen Lagerhauses am Hafen. Er bittet um Kontaktaufnahme der Verwaltung zur Hafenbetriebsgesellschaft und Klärung der Frage, ob eine Untersuchung auf das Vorkommen geschützter Arten erfolgt sei.

 

Protokollnotiz:

Eine Kontrolle bzgl. der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit dem Abriss des Getreidespeichers am Hafen wurde am 05. Oktober 2017 durch eine Mitarbeiterin der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt.

 

Im Rahmen der Begehung wurden keine geschützten Arten und/oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nachgewiesen. Das Hangplatz- und Nischenangebot für Fledermäuse wurde als sehr gering eingestuft. Insbesondere in den oberen Geschossen herrschte starke Zugluft, was die Eignung als Sommer- und Winterquartier für Fledermäuse stark mindert. Einflugmöglichkeiten im Kellerbereich waren nicht gegeben.

 

Als Ergebnis der Kontrolle wurde der Hafenbetriebsgesellschaft mitgeteilt, dass ein Abriss im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar, vor Beginn der Vogelbrutzeit, aus artenschutzrechtlichen Gründen anzustreben ist, da eine Besiedlung durch gebäudebrütende Vogelarten (u. a. Hausrotschwanz, Haussperling) nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann.

 

Erläuterungen und Hinweise