Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Änderungsantrag zum TOP "Kostenlose/kostengünstige SchülerInnen-Tickets": Kostengünstige Schülertickets Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu dem Thema Einführung kostengünstiger bzw. kostenloser Schülertickets liegen die Mitteilung 18-08791 sowie die Anträge 18-08779, 18-0880 und 18-08838 (Einführung kostenloser Ticket) und die Anträge 18-08819, 18-08834, 18-08873 und 18-08875 (Kostengünstige Tickets) vor. Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass der Änderungsantrag 18-08800 den Antrag 18-08779 und der Änderungsantrag 18-08875 die Anträge 18-08819 und 18-08834 ersetzt. Es findet gemeinsame Beratung statt. In der Aussprache werden die Anträge und Änderungsanträge jeweils eingebracht und begründet. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 18-08838 und anschließend über den Änderungsantrag 18-08800 abstimmen. Danach stellt er den Änderungsantrag 18-08875 und den Änderungsantrag 18-08873 zur Abstimmung.
Beschluss:
Zum Schuljahr 2019/2020 soll ein regionales, zumindest aber stadtweit geltendes, kostengünstiges Schülerticket eingeführt werden. Zugangsvoraussetzungen sind ein gültiger Schülerausweis sowie der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich. Außerdem sollten auch die Freiwilligendienste mit einbezogen werden.
Das Ticket sollte sich in der ersten Preisstufe zwischen 15 € und 20 € im Monat bewegen. Es soll im Abo als Jahreskarte oder als Monatskarte (gültig ab Kaufdatum als gleitende Monatskarte) angeboten werden.
Es beinhaltet die Nutzung des ÖPNV für
● den Schulweg,
● die Freizeit inkl. Wochenende und
● die Ferienzeiten.
Alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben (in Braunschweig Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I mit einem Schulweg von mehr als 2 km) können das kostengünstige Schülerticket während der Ferienzeiten ebenfalls nutzen.
Der Oberbürgermeister und die Landtagsabgeordneten werden gebeten, auf das Land Niedersachsen einzuwirken, das Niedersächsische Schulgesetz möglichst zeitnah zu ändern; erreicht werden soll, den Anspruch auf Schülerbeförderung auf Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II (gymnasiale Oberstufe und berufsbildende Schulen) auszudehnen.
Es wird angestrebt, das Ticket im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) anzubieten. Dabei soll es nach Tarifzonen gestaffelt sein. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu - möglichst in Absprache mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig und weiteren Verbandsmitgliedern des Regionalverbandes - Verhandlungen mit dem VRB aufzunehmen.
Die Mehrkosten werden ermittelt und von der Stadt Braunschweig für die Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Braunschweig an den VRB erstattet.
Für den Fall, dass sich im Laufe des Frühjahrs 2019 abzeichnet, dass eine regionale Lösung nicht zustande kommt, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Einführung eines kostengünstigen Schülertickets vorzulegen, das zunächst ausschließlich im Stadtgebiet Braunschweig gilt.
Das neu eingeführte Ticket soll nach zwei Jahren bezüglich der Nachfrage und der administrativen Abläufe evaluiert werden.
Die Verwaltung soll regelmäßig zum Stand der Verhandlungen berichten.
Abstimmungsergebnis:
bei einigen Enthaltungen beschlossen