Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) - Änderungsantrag zu DS 18-07666 - Ergänzungen Änderungsantrag der Gruppe Die Fraktion P²  

Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
TOP: Ö 26.3
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 04.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
18-08936 Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) - Änderungsantrag zu DS 18-07666 - Ergänzungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
  Bezüglich:
18-07666
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber weist darauf hin, dass zu der Vorlage drei Änderungsanträge vorliegen. Anschließend werden von Ratsherrn Sommerfeld der Änderungsantrag 18-08824, von Ratsfrau Jalyschko der Änderungsantrag 18-08826 und von Ratsherrn Hahn der Änderungsantrag 18-08936 eingebracht und jeweils begründet. Nach Aussprache lässt stellvertretende Vorsitzende Naber zunächst über die Änderungsanträge in der Reihenfolge 18-08824, 18-08826 und 18-08936 abstimmen. Anschließend stellt sie die Vorlage 18-07666 zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1. Die Satzung wird in § 5 Abs. 1 und § 5a  ergänzt um folgende Punkte:

 

Sondernutzung Bummeln

 

Bummeln als Sondernutzung - ohne die  Absicht zu haben, einen vorher definierten festen Punkt anzusteuern oder tatsächlich Geld ausgeben zu wollen - ist als erlaubnispflichtige Sondernutzung in die Satzung aufzunehmen.

Eine entsprechende Definition des Begriffes "Bummels", der die Erlaubnispflicht als Sondernutzung sowie die nicht erlaubnisfähige Sondernutzung hinreichend erklärt,  wird von der Stadtverwaltung erarbeitet und an den entsprechenden Stellen eingefügt.

 

2. Die Satzung wird an passender Stelle ergänzt um folgenden Punkt:

 

Kaufkraftkontrollen - Keine Armut in der Innenstadt

Die Stadt Braunschweig verfügt in der Satzung, dass der zentrale Ordnungsdienst ermächtigt wird, auf den öffentlichen Flächen (Straßen und Plätzen) in der Innenstadt  - bevorzugt in der Fussgängerzone der Stadt - Passanten auf ihre Kaufkraft hin zu kontrollieren und  - bei mangelnder finanzieller Liquidität - einen Platzverweis aussprechen zu können. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kontrollierte. 

 

Ein entsprechender Passus, der dieses besagt, wird von der Stadtverwaltung erarbeitet und an entsprechender Stelle eingefügt.


Abstimmungsergebnis:

bei 2 Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise