Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Förderprogramm für regenerative Energien  

Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 18.1
Gremium: Planungs- und Umweltausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
18-09007 Förderprogramm für regenerative Energien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Warnecke verliest die Stellungnahme 18-09007-01.

Herr Gekeler, Abteilungsleitung Umweltschutz, Umweltplanung, erläutert.

 

Ratsherr Rosenbaum fragt: Wie viele Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) gingen in den Jahren 2017 und 2018 ans Netz und wie viele Anlagen wurden davon durch das Förderprogramm für regenerative Energien der Stadt Braunschweig gefördert?

Die Verwaltung sagt eine zeitnahe Rückmeldung in Rücksprache mit dem Netzbetreiber zu.

Die Antwort zum Protokoll lautet wie folgt:

Laut Mitteilung von BS|NETZ wurden 2017 99 PV-Anlagen neu angeschlossen, davon wurden 14 durch das Förderprogramm gefördert. Im Jahr 2018 (Stand Ende September 2018) wurden 75 PV-Anlagen neu angeschlossen. Von diesen wurden 22 durch das Förderprogramm gefördert. In den Jahren 2017 und 2018 wurden also etwa 21 % der neu ans Netz gegangenen PV-Anlagen durch das Förderprogramm für regenerative Energien gefördert.

 

Ratsherr Rosenbaum fragt: Welche Auswirkungen hatte die Aufweitung des Förderradius? Wie viele Anlagen wären ohne die Novelle der Förderrichtlinie nicht gefördert worden?

Die Verwaltung sagt eine zeitnahe Rückmeldung zu. Die Antwort zum Protokoll lautet wie folgt:

Im ursprünglichen Förderprogramm aus dem Jahr 2012 wurden nur PV-Anlagen gefördert, die von der Ost- bzw West-Ausrichtung um höchstens 10° abweichen (Förderwinkel ±80° bis ±100° West bzw. Ost). Mit dem Ratsbeschluss vom 30.09.2014 wurde der Toleranzbereich ausgeweitet (Förderwinkel ±30° bis ±150° West bzw. Ost). Seitdem sind nur noch solche PV-Anlagen von der Förderung ausgeschlossen, die von der reinen Südausrichtung maximal 30° abweichen. Seit der Aufweitung des Förderradius im Jahr 2014 wurden insgesamt 90 PV-Anlagen gefördert. Bei 38 davon handelt es sich um Ost-/West-ausgerichtete Anlagen, die schon vor der Novelle gefördert worden wären. Die Förderung von 52 weiteren Anlagen (58 %) wurde durch die Aufweitung des Förderradius ermöglicht. Der größere Toleranzbereich hat also zu erheblich mehr geförderten PV-Anlagen geführt und damit in vielen Fällen zu der Entscheidung, Sonnenenergie zu nutzen, beigetragen.

 

Herr Gekeler erläutert auf Nachfrage von Ratsfrau Schneider, dass die Förderbescheide erst nach Freigabe des Haushalts versandt werden können, vorher könne keine Verbindlichkeit bestehen. Es sei üblich, dass die Anträge nach Einreichung zeitnah bearbeitet und Antragsteller vorab zur Förderfähigkeit informiert werden. Klassischerweise werden die Bescheide umittelbar nach Freigabe des Haushalts versandt.

 

 


 

 


Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen und Hinweise