Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Braunschweiger Innenstadt, IN 229 Stadtgebiet innerhalb des Wallrings, begrenzt durch den Bosselgraben, den Gaußberg und den Wendenmühlengraben im Norden, den Theaterwall, Magnitorwall, Am Magnitor, Ritterstraße, Klint, John-F.-Kennedy-Platz im Osten, den Lessingplatz, Bruchtorwall und Kalenwall im Süden und durch den Neustadtmühlengraben im Westen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Beckmann-Möllenbernd, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, trägt das Projekt vor und beantwortet Fragen direkt.
Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
„Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in den Anlagen 1 und 2 dargestellt ist, wird die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Braunschweiger Innenstadt, IN 229, beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: 10 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen