Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mascheroder- und Rautheimer Holz" in der Stadt Braunschweig (NSG BR 153)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
„Die als Anlage 1 beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mascheroder- und Rautheimer Holz" in der Stadt Braunschweig (NSG BR 153) wird in der anliegenden Form beschlossen.
Gleichzeitig wird die derzeit geltende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Mascheroder-, Rautheimer- und Salzdahlumer Holz" in den Landkreisen Braunschweig und Wolfenbüttel vom 17. September 1969 im Geltungsbereich der Stadt Braunschweig aufgehoben."
Abstimmungsergebnis: 7 dafür 2 dagegen 3 Enthaltungen