Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung -
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Verwaltung erläutert die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates, die sich ausschließlich auf den Hunsrückweg bezieht. Ein Beschluss bezieht sich insofern nur auf die den Stadtbezirksrat betreffende Angelegenheit. Der Stadtbezirksrat beabsichtigt davon unbenommen, den Beschluss eindeutig zu fassen. Herr Bezirksbürgermeister Volkmann beantragt, den Beschluss um die Schilderung des Sachverhalts zu ergänzen, dass die den betroffenen vorgestellten Beiträge unberührt bleiben.
geänderter Beschluss:
„Gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11. Mai 2010 in der jetzt geltenden Fassung wird für den Ausbau der nachfolgend unter Ziffer I aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und für die unter Ziffer II aufgeführten Straßen die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung in der Zuständigkeit des Stadtbezirksrates beschlossen. Die in der maßgebenden Informationsveranstaltung vorgestellten Berechnungen der Straßenausbaubeiträge bleiben unberührt."
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 5Dagegen: 2Enthaltungen: 0