Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Altkleidersammlung - Ausbeutung afrikanischer Länder, Firmenprofit und rechtlich fragwürdig?  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:11 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
Zusatz: Vor der Sitzung findet eine Besichtigung der Kanalbaumaßnahme Hasenwinkel statt. Treffpunkt ist um 14 Uhr vor dem Grundstück Hasenwinkel 1. Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.
19-10025-01 Altkleidersammlung - Ausbeutung afrikanischer Länder, Firmenprofit und rechtlich fragwürdig?
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:66.5Bezüglich:
19-10025
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Benscheidt beantwortet die Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Bley nimmt ab 16:13 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsherr Sommerfeld zeigt sich unzufrieden mit der Qualität der Antwort. Da nicht die ALBA GmbH die Altkleidersammlung durchführt, sondern an einen Dritten vergeben hat, verstößt der Leistungsvertrag II gegen geltendes Recht. Darüber hinaus müssten aus seiner Sicht 30 Prozent der öffentlichen Flächen für Wettbewerber zur Aufstellung von Containern zur Verfügung gestellt werden. Er fragt, ob die Verwaltung einen Rechtsstreit in Kauf nimmt oder versucht eine Lösung zu finden, die sozial und ökologisch orientiert ist.

 

Herr Benscheidt bestätigt, dass in der Antwort zu Frage 3 zwar keine Zahl genannt, sehr wohl aber eine wirtschaftliche Verknüpfung zwischen den bei der ALBA GmbH durch die Altkleidersammlung erzielten Ergebnissen und den an die ALBA GmbH gezahlten Entgelten erläutert wurde. Dies erfolgt über die Angemessenheitsprüfung, die regelmäßig die Gesamtentgelte reduziert hat.

 

Zum Aspekt der Aufstellung von Containern verweist Herr Benscheidt auf die unterschiedlichen Rechtsbereiche und erläutert die Verfahrenswege.

 

Ratsherr Sommerfeld zweifelt an, ob noch von einer öffentlichen Sammlung gesprochen werden kann, wenn eine Kommune die Sammlung privatisiert und der beauftragte Dritte diese an eine weitere Firma vergibt und die Wirkungsweise dieser Firma damit sowohl finanziell als auch inhaltlich für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar ist.

 

Zur Sondernutzung fragt Ratsherr Sommerfeld, ob die Firma Torun Tex GmbH über eine entsprechende Erlaubnis verfügt und Sondernutzungsgebühren an die Stadt entrichtet. Herr Benscheidt erklärt, dass die Sondernutzungserlaubnis für Container, die die Torun Tex GmbH für die ALBA GmbH bzw. die Stadt aufstellt, innerhalb des Gesamtvertrags geregelt ist und in der Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes von ALBA berücksichtigt wurde. Insofern ist die Sondernutzung nicht einzeln gebührenpflichtig.

 


 

 


Die Stellungnahme 19-10025-01 wird zur Kenntnis genommen.

 

Erläuterungen und Hinweise