Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Natürliche Vielfalt stärken - Schottergärten vermeiden Antrag der CDU-Fraktion
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann erklärt, dass im Rahmen der Vorberatung des Antrages 19-10647 eine geänderte Beschlussempfehlung abgegeben wurde und trägt den empfohlenen Beschlusstext vor. Ratsherr Köster bringt den Antrag 19-10647 ein, begründet diesen und beantragt die Abstimmung des Antrages in geänderter Fassung. Während der Aussprache beantragt Ratsherr Möller die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages. Ratsfrau Palm weist darauf hin, dass mit der Formulierung „Förderprogramm“ unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages keine finanzielle Förderung, sondern viel mehr die Förderung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne gemeint ist. Im Anschluss an die Aussprache stellt stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann die Punkte des Beschlussvorschlages in geänderter Fassung einzeln zur Abstimmung.
Beschluss (geändert):
Neu 1) Die Verwaltung wird gebeten, in das derzeit in Erarbeitung befindliche ökologische Förderprogramm ein weiteres Modul "Entsiegelung von befestigten Flächen auf Privatgrundstücken aufzunehmen.
Die Verwaltung legt bei der späteren Umsetzung des ökologischen Förderprogrammes einen besonderen Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit auf eine Aufklärungskampagne hinsichtlich der ökologischen Vorteile naturnah gestalteter Vorgärten, um der weiteren Anlage von Schottergärten entgegenzuwirken.
Neu 2) Die Verwaltung wird ferner gebeten bei der Planung zukünftiger Baugebiete durch entsprechende textliche und gegebenenfalls zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen, dass keine weiteren Schottergärten entstehen.
Neu 3) Sollten diese textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zielführend sein, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob bei neuen Baugebieten der Erlass von örtlichen Bauvorschriften auf der Basis der entsprechenden Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung zur Eindämmung von Schottergärten führen könnte. Dies sollte in Absprache mit im Wohnungsbau in Braunschweig engagierten Unternehmen geschehen.
Neu 4) Bei städtischen Bauvorhaben wie beispielsweise dem Bau von Schul- oder Verwaltungsgebäuden geht die Stadt mit gutem Beispiel voran und verzichtet bei der Gestaltung der Außenanlagen auf die Anlage von Schotter- und Kiesbeeten."
Abstimmungsergebnis:
getrennte Abstimmung der einzelnen Ziffern:
Ziffer 1: bei fünf Gegenstimmen beschlossen
Ziffer 2: bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen
Ziffer 3: bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen
Ziffer 4: einstimmig beschlossen