Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Braunschweig ruft den Klimanotstand aus Antrag der BIBS-Fraktion und der Gruppe Die Fraktion P²  

Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
TOP: Ö 4.5
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 21.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 21:28 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
19-10780 Braunschweig ruft den Klimanotstand aus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Mitteilung 19-10088 wird gemeinsam mit den Anträgen unter den Tagesordnungspunkten 4.5, 4.6 und 4.7 behandelt. Ratsfrau Buchholz bringt den Antrag 19-10780 ein und begründet diesen. Ratsherr Bley bringt den Antrag 19-10779 ein, begründet diesen und erklärt, dass Punkt 1 des Beschlussvorschlages zurückgezogen und zu den Punkten 2 und 3 des Beschlussvorschlages die getrennte Abstimmung beantragt wird. Ratsfrau Dr. Flake bringt den Änderungsantrag 19-10922 ein und begründet diesen. Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Antrag 19-10780 abstimmen. Anschließend stellt er die Punkte 2 und 3 des Änderungsantrages 19-10779 getrennt zur Abstimmung. Danach lässt er über den Änderungsantrag 19-10922 abstimmen.


Beschluss:

Der Rat der Stadt Braunschweig

a) erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

 

b) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

 

c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab September 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz" mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv", „Ja, negativ" und „Nein" verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv" oder „Ja, negativ" beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten und weiteren ExpertInnen in der Begründung dargestellt werden.

 

d) stellt fest, dass das Ziel einer 40%igen CO2-Reduktion bis 2020 inklusive des Verkehrssektors im Rahmen des 2010 verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes trotz der erzielten kommunalen Erfolge insbesondere auf Grund des überregional geprägten Verkehrssektors nicht erreicht werden kann (siehe 19-10001-01). Da Klimaschutz sich jedoch nicht in rein territorialen Grenzen betrachten lässt und ein großer Teil der durch BraunschweigerInnen verursachten Emissionen außerhalb des Stadtgebiets anfällt, werden die Ziele bereits jetzt - wie insgesamt in Deutschland - verfehlt.

 

e) fordert den Oberbürgermeister auf, dem Rat der Stadt und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

 

f) fordert auch andere Kommunen, Partnerstädte, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, wie die Stadt Braunschweig dem Konstanzer Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist.

 

g) fordert auch die städtischen Gesellschaften sowie Organisationen, in denen die Stadt Mitglied ist, dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Rat dazu vor Jahresende Bericht zu erstatten.


Abstimmungsergebnis:

bei einigen Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise