Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Rat zieht Entscheidung bezüglich Weiterverkauf der "Wolters-Immobilie" an sich und übt das Vorkaufsrecht nicht aus Änderungsantrag zum Antrag 20-13738 Änderungsantrag der CDU-Fraktion  

Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
TOP: Ö 4.10.1
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
20-13738-02 Rat zieht Entscheidung bezüglich Weiterverkauf der "Wolters-Immobilie" an sich und übt das Vorkaufsrecht nicht aus
Änderungsantrag zum Antrag 20-13738
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
  Bezüglich:
20-13738
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf die vorliegenden Änderungsanträge 20-13738-02, 20-13860 und 20-13861 sowie die Stellungnahme 20-13738-01 hin und erklärt, dass der Änderungsantrag 20-13861 den Änderungsantrag 20-13860 ersetzt. Er macht darauf aufmerksam, dass in der öffentlichen Aussprache keine Einzelheiten wie z.B. der Kaufpreis aus dem Grundstückskaufvertrag zitiert werden dürfen. Ratsherr Rosenbaum bringt den Änderungsantrag 20-13861 ein und begründet diesen. Der Änderungsantrag 20-13738-02 wird von Ratsherr Merfort eingebracht und begründet. Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 20-13861 und anschließend über den Änderungsantrag 20-13738-02 abstimmen.


Beschluss:

1. Der Rat zieht die weitere Entscheidung in Sachen "Wolters-Immobilie" bezüglich des Vorkaufsrechts (für den bereits angekündigten Weiterverkauf) der Immobilie an sich.

2. Das Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.


Abstimmungsergebnis:

bei Gegenstimmen und Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise