Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Rat zieht Entscheidung bezüglich Weiterverkauf der "Wolters-Immobilie" an sich und übt das Vorkaufsrecht nicht aus Änderungsantrag zum Antrag 20-13738 Änderungsantrag der CDU-Fraktion
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf die vorliegenden Änderungsanträge 20-13738-02, 20-13860 und 20-13861 sowie die Stellungnahme 20-13738-01 hin und erklärt, dass der Änderungsantrag 20-13861 den Änderungsantrag 20-13860 ersetzt. Er macht darauf aufmerksam, dass in der öffentlichen Aussprache keine Einzelheiten wie z.B. der Kaufpreis aus dem Grundstückskaufvertrag zitiert werden dürfen. Ratsherr Rosenbaum bringt den Änderungsantrag 20-13861 ein und begründet diesen. Der Änderungsantrag 20-13738-02 wird von Ratsherr Merfort eingebracht und begründet. Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 20-13861 und anschließend über den Änderungsantrag 20-13738-02 abstimmen.
Beschluss:
1. Der Rat zieht die weitere Entscheidung in Sachen "Wolters-Immobilie" bezüglich des Vorkaufsrechts (für den bereits angekündigten Weiterverkauf) der Immobilie an sich.
2. Das Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.
Abstimmungsergebnis:
bei Gegenstimmen und Enthaltungen beschlossen