Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 15-00335
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Begründung:
Genehmigungsfrei können Zäune nur im Innenbereich sein. Teile des Zaunes und des eingezäunten Geländes liegen aber in einem Bereich, der gemäß der anstehenden, weit fortgeschrittenen Bauleitplanung der Stadt, im Anschluss an das Planverfahren, das der Firma EZAG auch in Einzelheiten bekannt ist, im Außenbereich liegen soll.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE100002377&st=null&showdoccase=1
Im Außenbereich können aber Zäune und Einfriedungen nicht genehmigungsfrei gebaut werden. Es kann nicht sein, dass EZAG oder eine andere Firma auf dem Planungsgelände im Vorfeld des neuen B-Plans bauliche Tatsachen schafft, die den Planungen der Stadt offenkundig zuwider laufen.
Das Bauamt der Stadt möge Teile der Einfriedung des von Eckert & Ziegler neu erworbenen Geländes untersagen und den Rückbau der so nicht statthaften Einfriedung verfügen.
Anlagen:
keine
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