Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 15-00865  

Betreff: Gleisanlagen am Hagenmarkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.22 Pottgießer
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
04.11.2015 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
10.11.2015    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses:

 

Am 30. September 2013 und am 22. November 2013 hat der Verwaltungsausschuss (VA) auf Basis der damaligen Erkenntnisse Anweisungsbeschlüsse für die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mit dem Ziel gefasst, die damalige Braunschweiger Verkehrs-AG zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Gleisanlagen auf dem Hagenmarkt zu veranlassen.

 

Inhalt dieser Vorlage ist der Vorschlag, die Beschlüsse zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ruhen zu lassen.

 

Aus diesem Grund wird die Angelegenheit erneut dem VA zur Entscheidung vorgelegt.

 

Anlass:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 30. September 2013 den Beschluss Nr. 2956/13 gefasst: „1. Der Vorstand der Braunschweiger Verkehrs-AG hat die notwendigen Maßnahmen dafür zu ergreifen, dass bei der Gleissanierung des Hagenmarktes die Drei-Schienen-Lösung gewählt wird.

2. Sofern zur Umsetzung von Nr. 1 ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, hat der Vorstand der Braunschweiger Verkehrs-AG alles Notwendige zu unternehmen, damit das Planfeststellungsverfahren umgehend eingeleitet wird.“

 

Am 22. November 2013 hat der Verwaltungsausschuss weiterhin den Beschluss Nr. 16525/13 gefasst:

„In Änderung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 30. September 2013 werden die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, den Vorstand der Braunschweiger Verkehrs-AG gemäß § 1 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages anzuweisen:

 

  1. Das Planungsfeststellungsverfahren für den dreischienigen Ausbau im Rahmen der Gleissanierung des Hagenmarktes ist umgehend einzuleiten.
  2. Die Sanierungsmaßnahmen am Hagenmarkt werden bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens zurückgestellt. Sollten Baumaßnahmen aus Sicherheitsgründen erforderlich werden, wird der Vorstand der Verkehrs-AG unverzüglich berichten, um den politischen Gremien eine neue Entscheidung zu ermöglichen. Für die wirtschaftlichen Folgen der Verschiebung der Baumaßnahmen haftet der Vorstand nicht.“

 

Mit Datum vom 4. September 2015 hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) den Geschäftsführer der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH u. a. in der Angelegenheit Hagenmarkt wie folgt angeschrieben:

 

„Planfeststellung Hagenmarkt

Die im Jahr 2014 im Rat herbeigeführten Beschlusslagen zum Stadtbahnausbaukonzept, die jetzt aktuell stattfindenden Gleissanierungsmaßnahmen auf dem Hagenmarkt und noch anstehende Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtareals sind für die weiteren Planungen des Hagenmarktes und insbesondere auch des Bohlweges nördlich des Steinweges maßgebend.

 

Die BSVG ist mit Schreiben vom 22. November 2013 durch die Geschäftsführung der SBBG angewiesen, ein Planfeststellungsverfahren für den dreischienigen Ausbau umgehend einzuleiten. Daran wird derzeit unter Einbeziehung der Verwaltung der Stadt Braunschweig und dem Zweckverband Großraum Braunschweig gearbeitet. Da derzeit wesentliche Eingangsparameter für eine weitere Bearbeitung noch nicht vorliegen (Ergebnisse Stadtbahnausbaukonzept, städtebauliche Entwicklung Hagenmarkt und Bohlweg) bitten wir, den Weisungsbeschluss vom 22. November 2013 den aktuellen Entwicklungen anzupassen.

 

Grundlage hierfür ist ein städtischer Weisungsbeschluss nach vorheriger Beratung im Planungs- und Umweltausschuss. Eine Entscheidung könnte im Gremienlauf des Monats November herbeigeführt werden.

 

Aus unserer Sicht sollte das Planfeststellungsverfahren ruhen, bis die Eingangsparameter für die weiteren Planungen geklärt sind und die Notwendigkeit des dreischienigen Ausbaues absehbar ist. Damit wäre ein wirtschaftlicher Finanzmitteleinsatz für den Planungsprozess gesichert. Unsererseits würden wir die Rekonstruktion der Gleisanlage zwischen Hagenmarkt und Steinweg ebenfalls vorläufig zurückstellen, da eine Abhängigkeit von der zukünftigen Gestaltung des Hagenmarktes und insbesondere vom Bestand der Vorsortierung gegeben ist.“

 

Im Ergebnis macht die BSVG den Vorschlag, dass der vom Verwaltungsausschuss beschlossene Auftrag, umgehend ein Planfeststellungsverfahren am Hagenmarkt für einen dreischienigen Ausbau der Gleisanlagen einzuleiten, ruhen soll, bis wichtige Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen geklärt sind.


 

Begründung:

 

Die BSVG hat in den letzten Monaten am Hagenmarkt ein Gleisprovisorium geschaffen, was die Aufgaben der Abwicklung des Linienverkehrs seit der Fertigstellung wahrnimmt.

 

Da am Hagenmarkt eine dauerhaft betriebssichere provisorische Gleisanlage eingebaut ist, ist ein Handlungsdruck zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nicht gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, der Anregung der BSVG auf Aussetzung des Auftrages zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zu entsprechen.

 


Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungsgesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Auftrag an die Braunschweiger Verkehrs-GmbH, ein Planfeststellungsverfahren am Hagenmarkt mit einem dreischienigen Ausbau der Gleisanlagen umgehend einzuleiten, ruht bis auf Weiteres.“
 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise