Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 15-00643-01  

Betreff: Pappeln auf dem Verbindungsweg an der Schunter
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
15-00643
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage zur Kenntnis
09.11.2015 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 113 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit dem letzten Sommersturm versperren zwei umgefallene alte Pappeln den Verbindungsweg zwischen der Lindenbergstraße und dem Pastorenweg. Hierzu wird angefragt.

 

  1. Wer ist für die Schäden von den umgefallenen Pappeln an der Schunter rechtlich zuständig?


Antwort:

Grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstückes, auf dem Bäume stehen, für von diesen verursachte Schäden zuständig. Im konkreten Fall standen die Pappeln auf einem Gewässergrundstück der Schunter, für das kein Eigentümer eingetragen ist (öffentliches Gewässer). Der zuständige Unterhaltungsverband Schunter (UVS) hat lediglich für einen schadlosen Wasserabfluss Sorge zu tragen. Da die Pappeln aber nicht ins Gewässer, sondern auf das angrenzende Grünland gefallen sind, war der UVS für deren Beseitigung nicht verantwortlich. Hier existiert insoweit ggf. eine Rechtslücke, deren Lösung die Stadtverwaltung nachgehen wird.

 

  1. Kann der Verbindungsweg von der Stadt Braunschweig wieder für die Bevölkerung frei gemacht werden?

    Antwort:

    Der Weg ermöglicht einen Rundweg aus der Ortslage über die Brücke Lindenberg und die Pastorenbrücke. Er wird von der Bevölkerung sehr gerne als kurze Verbindung angenommen. Damit können die dahinter liegenden Flächen zum Schutz der Natur von störenden Beeinträchtigungen durch Erholungssuchende freigehalten werden. Um die besucherlenkende Wirkung des Verbindungsweges im Renaturierungsgebiet zu erhalten, hat die Stadt Braunschweig aus Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - die Kosten für das Freischneiden des Verbindungsweges getragen.

     


 

Kann das Altholz als ökologische Aufwertung in der Schunter und der Schunteraue ohne Schadwirkung verbleiben?

Antwort:

Alt- und Totholz soll grundsätzlich, da wo es möglich ist, in der Aue und besonders im Renaturierungsgebiet der Schunter Hondelage-Dibbesdorf verbleiben. Es bietet vielen Tieren Nahrung und Lebensstätten bzw. Strukturen sowohl im Gewässerlauf als auch im Vorland. Bei Bedarf ist das Holz gegen Abschwemmen zu sichern bzw. so zu fixieren oder zurückzuschneiden, dass der schadlose Wasserabfluss gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist das auf das Vorland gefallene Holz so groß und schwer bzw. sperrig, dass ein Abschwemmen nicht zu besorgen ist. Es kann somit vor Ort verbleiben.

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
15-00643   Pappeln auf dem Verbindungsweg an der Schunter   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Anfrage (öffentlich)
15-00643-01   Pappeln auf dem Verbindungsweg an der Schunter   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme
15-00643-02   Pappeln auf dem Verbindungsweg an der Schunter   67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   Stellungnahme

Erläuterungen und Hinweise