Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 15-00754-01  

Betreff: Erhalt bisheriger Nutzungen im Bereich der Luftleitbahn im Plangebiet Holzmoor-Nord
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:61.12-312/GL51-B2Bezüglich:
15-00754
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach zur Kenntnis
11.11.2015 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Antrag:

 

Der Bezirksrat 112 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Verbleib und die Integration einiger Gärten und Bestandgebäude in dem Bereich der Grünzone / Luftleitbahn möglich ist, der ja ohnehin nicht bebaut werden soll.

 

Dies erscheint auch vor dem Hintergrund der Ausführungen des Städtebaulichen Vertrages als realistisch, der am 13.02.14 zwischen der Stadt Braunschweig und der ECB abgeschlossen wurde. Dort heißt es in der Präambel, dass „als Planungsziel nicht nur die Wohnnutzung, sondern auch die Nutzung der vegetationsbestimmten Grünzone im Norden benannt werden“ soll, die „in die ggf. erforderlichen Nutzungen wie z. B. Kinderspielplatz oder Kleingartenanlage etc. aufgenommen werden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Holzmoor-Nord“, GL 51, wurde zunächst ein Rahmenplan erstellt. Nach den Ergebnissen dieser Rahmenplanung sowie den ersten Vorentwurfsüberlegungen liegt die von Bebauung freizuhaltende Klimaschneise am nördlichen Rand des Bebauungsplan-Geltungsbereiches.

 

Bei der freizuhaltenden lokalen Luftleitbahn L1 (Stadtklimaanalyse Braunschweig 2012 Steinicke & Streifeneder, Richter & Röckle) handelt es sich um eine kleinräumige Struktur, die den Luftaustausch innerhalb der Stadt begünstigt. Voraussetzung ist eine geringe Bodenrauhigkeit, ausreichende Länge und Breite sowie ein möglichst geradliniger Verlauf der Strömungsbahn. Wichtige Merkmale sind außerdem die Ausrichtung der Leitbahn durch vorhandene Strukturen und die Orientierung in Bezug auf die belüftungsrelevanten Windrichtungen. Während einer windschwachen Hochdruckwetterlage (autochthone Wetterlage) dienen die Luftleitbahnen als potentielle Einströmschneisen für Kaltluftabflüsse oder Flurwinde. Wie im Gutachten beschrieben, ist die betreffende Leitbahn L1 bei Westanströmungen aufgrund der relativ hohen Bodenrauhigkeit (Gebäudestruktur und Bewuchs) in ihrer Leistungsfähigkeit stark reduziert. Eine Erniedrigung der Bodenrauhigkeit kann dazu beitragen, bei entsprechenden Strömungsrichtungen und Wetterlagen, die Wirksamkeit in beide Richtungen zu gewährleisten und somit neben dem Kaltlufttransport aus der Peripherie auch belastete Luft aus dem Stadtgebiet zu transportieren. Ein Freimachen und Freihalten dieser Luftleitbahn ist somit aus stadtklimatischer Sicht von Vorteil.

 

Ein Erhalt vorhandener Gebäude und privat genutzter Gartenparzellen  – und insbesondere auch die damit verbundene Abgrenzung und Einfriedung innerhalb einer öffentlichen Grünfläche - widerspräche zudem der Rahmenplanung und den Planungszielen des Bebauungsplanes. Danach soll die voraussichtlich zukünftige öffentliche Grünfläche auch der Biotopvernetzung dienen sowie umfangreiche Freiraum- und Naherholungsfunktionen übernehmen. Im Zuge der späteren Entwässerungsplanung wird auch zu prüfen sein, inwieweit Flächen als Retentionsräume bzw. für die Regenwasserrückhaltung in die öffentlichen Grünflächen zu integrieren sind.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist daher davon auszugehen, dass bei einer Realisierung der Planungen langfristig Gärten und Bestandsgebäude nicht erhalten werden können.

 

 

 


Anlage/n:


Keine
 

 

Stammbaum:
15-00754   Erhalt bisheriger Nutzungen im Bereich der Luftleitbahn im Plangebiet Holzmoor-Nord   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Antrag (öffentlich)
15-00754-01   Erhalt bisheriger Nutzungen im Bereich der Luftleitbahn im Plangebiet Holzmoor-Nord   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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