Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 15-01319-01  

Betreff: Sprachfördermaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:40.1-14-59.2Bezüglich:
15-01319
Federführend:40 Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
21.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Vermehrt reisen minderjährige Jugendliche mit Bleibeperspektive auch in Braunschweig ein. Sie haben in ihren Herkunftsländern sehr unterschiedliche Schulen besucht, über ihre individuellen Lernvoraussetzung für eine adäquate Schulintegration in Deutschland existieren daher keine oder meist sehr wenige Anhaltspunkte. Die jungen Flüchtlinge verfügen in aller Regel über keine bzw. nur minimale Sprachkompetenzen in Deutsch und können deshalb nur schwer ad hoc in reguläre Schulklassen integriert werden. Es ist zudem oft nicht klar, ob ihre schulische Perspektive eher in einem Haupt- oder Realschulabschluss oder dem Abitur zu sehen ist.

 

Darüber hinaus finden sich diese jungen Menschen hier in Mitteleuropa in einer für sie völlig neuen Zielkultur wieder und bringen häufig sehr belastende Erfahrungen aus den Kriegs- und Krisengebieten ihrer Herkunftsländer mit.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, in dessen Obhut sich diese jungen Menschen befinden, in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Braunschweig (VHS) ein flankierendes Förderprogramm aufgelegt, das im Wesentlichen differenzierte Sprachkurse beinhaltet, damit gleichzeitig eine sinnstiftende Tagesstruktur geboten sowie ein Weg zu einer passenden schulischen Integration eröffnet bzw. der Schuleinstieg

- falls erforderlich - begleitet und eine grundlegende berufliche Orientierung ermöglicht wird.

 

Das Programm besteht somit aus schulvorbereitenden und schulbegleitenden Anteilen und ist offen und durchlaufend angelegt. Die Verweildauer der jungen Menschen wird in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie individuell festgelegt.

 

Seit Ende Oktober haben sich aufsteigend fünf Lerngruppen mit insgesamt ca. 90 Teilnehmenden ergeben. Diese Teilnehmenden werden ab 1. Februar 2016 in das vom Land initiierte Sprach- und Integrationskonzept „SPRINT“ an den Braunschweiger berufsbildenden Schulen, das eine lernbegleitende Sprachförderung vorsieht, einmünden. Aufgrund des Modellvorhabens ist es möglich geworden, eine differenzierte Gruppeneinteilung auf der Grundlage der individuellen Lernstände und Bildungsvoraussetzungen vorzunehmen.

 

Neben den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird die Braunschweig ab Januar 2016 dauerhaft Flüchtlinge aufnehmen. Zurzeit wird mit einer Zuweisung des Landes von 437 Flüchtlingen bis Ende März 2016 gerechnet. Wie hoch der Anteil schulpflichtiger Flüchtlinge und deren Bedarfe an Sprachförderung sein wird, ist nicht bekannt.

 

Dieses vorausgeschickt werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet:


  1. Welche Sprachfördermaßnahmen wie Sprachlernklassen, Sprachförderkurse, Deutsch als Zweitsprache und vorschulischem Sprachförderunterricht gibt es aktuell an Braunschweiger Schulen und seit wann laufen diese Sprachfördermaßnahme?

    Seit vielen Jahren werden ein Jahr vor der Einschulung an der Grundschule Sprachfeststellungserhebungen durchgeführt. Hiervon sind auch Flüchtlinge betroffen. Erforderliche Sprachfördermaßnahmen werden von Lehrkräften in den Grundschulen oder in den Kindertagesstätten durchgeführt. Darüber hinaus erhalten die Schulen im Primar- und Sekundarbereich Lehrerstunden für Sprachfördermaßnahmen in erheblichem Umfang. Zurzeit erhalten alle Grundschulen zwischen sechs und 56 Stunden pro Woche für diese Maßnahmen. Insgesamt sind es für Fördermaßnahme vor der Einschulung und im Primarbereich für Schulen in Braunschweig über 600 Stunden. Diese Sprachfördermaßnahmen werden nach den Konzepten der einzelnen Schulen durchgeführt, damit die Kinder möglichst in ihrem Schulbezirk beschult werden können. Sie erweisen sich als sehr effektiv. Da es im Sekundarbereich I im Stadtgebiet keine Schulbezirke für die einzelnen Schulen gibt, werden hier vermehrt Sprachlernklassen eingerichtet, darüber hinaus aber auch Förderstunden für unterstützende Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler an Schulen, in denen es keine Sprachlernklasse gibt oder für Schülerinnen und Schüler, die nach einem Jahr in der Sprachlernklasse weiterer Förderung bedürfen. Nach dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) vom 1. Juli 2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache“ gibt es insgesamt 19 verschiedene Angebote, damit Schülerinnen und Schüler nicht-deutscher Herkunftssprache beim Erlernen oder Vertiefen der deutschen Sprache gefördert werden können.

    Nach Mitteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, (NLSchB) gibt es aktuell neun Sprachlernklassen an Braunschweiger Schulen:

    Grundschule Altmühlstraße
    Grundschule Ilmenaustraße
    Grundschule Klint
    Hauptschule Sophienstraße
    Grund- und Hauptschule Rüningen
    Realschule Maschstraße
    Nibelungen-Realschule
    Realschule Sidonienstraße (zwei Klassen)

    Zum 1. Februar 2016 ist geplant, eine Sprachlernklasse an der Grundschule Diesterwegstraße, am Gymnasium Raabeschule und eine weitere an der Nibelungen-Realschule einzurichten.

    Darüber hinaus hat die Stadt bei der NLSchB vorsorglich die weitere Einrichtung von sechs Sprachlernklassen ab dem Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 beantragt. Je eine Sprachlernklasse sollte an den Grundschulen Heidberg und Völkenrode/Watenbüttel
    eingerichtet werden, da in diesen Grundschulbezirken die Sporthallen Naumburgstraße und Watenbüttel liegen, die als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge genutzt werden. Ferner sollten drei Sprachlernklassen an den Integrierten Gesamtschulen eingerichtet werden. Dafür haben sich die Integrierten Gesamtschulen Querum, Volkmarode und (nachrangig) Franzsches Feld selbst ausgesprochen. Darüber hinaus sollte noch eine weiterführende allgemein bildende Schule des gegliederten Schulsystems berücksichtigt werden.

    Gebündelt werden sollen die Kompetenzen im Bereich Sprachförderung in Niedersachsen in 15 Sprachbildungszentren. Die Zentren sollen Schulen aller Schulformen im Bereich der durchgängigen Sprachbildung, der interkulturellen Schulentwicklung und der Mehrsprachigkeit beraten und unterstützen. Sie sollen darüber hinaus Netzwerke entwickeln und eng mit Kooperationspartnern vor Ort, u. a. den Kommunen, zusammenarbeiten. Das ist auch der Grund dafür, dass sich die Stadt gegenüber dem MK dafür ausgesprochen hat, das Sprachbildungszentrum bei der Kommune anzusiedeln. Formal ist ein Sprachbildungszentrum zunächst am Standort Braunschweig bei der NLSchB eingerichtet worden. Die Besetzung der Stelle soll in Kürze erfolgen.

     
  2. Wie verteilen sich die Sprachfördermaßnahmen auf die jeweiligen Schulformen?

    Siehe hierzu die Antwort zu 1.

 

 

  1. An welchen Schulen in Braunschweig wird das SPRINT-Projekt angeboten und wie ist der aktuelle Sachstand?

    Ab 1. Februar 2016 ist vorgesehen, dass an der Johannes-Selenka-Schule (eine Klasse), der Heinrich-Büssing-Schule (zwei Klassen), der Otto-Bennemann-Schule (zwei Klassen), der Helene-Engelbrecht-Schule (eine Klasse) und den Berufsbildenden Schulen V (eine Klasse) zunächst insgesamt sieben „SPRINT-Klassen“ eingerichtet werden. Bei entsprechendem Bedarf könnte an der Helene-Engelbrecht-Schule noch eine weitere Klasse ein-
    gerichtet werden. Die Johannes-Selenka-Schule und die Berufsbildenden Schulen V, organisieren die Sprachförderung mit eigenem Personal. Die anderen berufsbildenden Schulen arbeiten arbeitsteilig mit der VHS zusammen.
     

 

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
15-01319   Sprachfördermaßnahmen   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
15-01319-01   Sprachfördermaßnahmen   40 Fachbereich Schule   Stellungnahme

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