Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01398
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Sachverhalt:
Sachverhalt/Begründung/finanzielle Auswirkung:
- Allgemeines
1.1Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Durch den „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ soll die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen, soweit das Beamtenverhältnis auf Probe nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist, sichergestellt werden.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt wird (Abschnitt XIII. des Haushaltsplanes 2014). Daher sind die Vorschriften der Haushaltswirtschaft anzuwenden (§ 130 Abs. 4 NKomVG). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss im Sinne des § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht sowie eine Forderungs- und eine Schuldenübersicht beigefügt. Eine Anlagenübersicht wurde nicht erstellt. Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 weist eine Bilanzsumme von rund 30,57 Mio. € aus. Die Nettoposition beträgt ebenfalls rund 30,57 Mio. €.
1.2Für den vorhandenen Bestand im Sondervermögen besteht aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen der Fa. Heubeck AG bei dem verwendeten Realzins derzeit ein Nachfinanzierungsbedarf i. H. v. rund 2.450.000,00 € (Vorjahr: 3.200.000,00 €). Dies begründet sich insbesondere durch die aktuelle Zinssituation. Die angenommenen Zinserträge können nicht erwirtschaftet werden. Die Verringerung des Fehlbetrages gegenüber dem Vorjahr konnte insbesondere durch eine überplanmäßige Zuführung i. H. v. 623.477,39 € erreicht werden (Ratsbeschluss vom 27. November 2014; zusätzliche Erträge nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag). Darüber hinaus wurde bei der Ermittlung der Prämien und des Teilwertes nunmehr das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit der jeweils gesetzlichen Altersgrenze angesetzt. Bisher wurde das Pensionierungsalter (mit Ausnahme bei den Feuerwehrbeamten) ausnahmslos mit 65 Jahren angenommen. Der zusätzliche Bedarf muss nicht sofort ausgeglichen werden. Die Ausfinanzierung der Deckungslücke erfolgt durch eine Zuführung von Sonderbeiträgen. Zum schnelleren Ausgleich wurde auch im Haushaltsjahr 2015 eine zusätzliche Zuführung in Höhe von 950.000 € vorgenommen, weitere Zuführungen sind ab dem Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.
1.3Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 hat das Rechnungsprüfungsamt in analoger Anwendung des § 155 Abs. 1 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen im Schlussbericht vom 5. Februar 2016 (Auszug s. Anlage 2) zusammengefasst. Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Pensionsfonds vermittelt.
- Ergebnis des Jahresabschlusses 2014
2.1Ergebnisrechnung
| Ergebnisrechnung | Abweichungen | ||
| Nach dem Ansatz | Nach dem Ergebnis | Absolut | Relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | in v. H. |
Ordentliche Erträge | 3.900.700,00 | 4.428.032,82 | 527.332,82 | 13,52 |
Ordentliche Aufwendungen | 300.100,00 | 215.016,96 | -85.083,04 | -28,35 |
Ordentliches Ergebnis Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) | 3.600.600,00 | 4.213.015,86 | 612.415,86 | 17,01 |
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Jahresergebnis Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) | 3.600.600,00 | 4.213.015,86 | 612.415,86 | 17,01 |
Nach der Ergebnisrechnung 2014 des Sondervermögens ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 527.332,82 € und Minderaufwendungen in Höhe von 85.083,04 € eine Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 612.415,86 € (17,01 v. H.). Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.213.015,86 € ist auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorzutragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Die Ergebnisverbesserung i. H. v. 17,01 v. H. konnte insbesondere durch die überplanmäßige Zuführung (vgl. Nr. 1.2) erreicht werden.
2.2Finanzrechnung
| Nach dem / der | Abweichungen | ||
| Finanzhaushalt | Finanzrechnung | Absolut | Relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | in v. H. |
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 3.900.700,00 | 4.407.592,08 | 506.892,08 | 13,00 |
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 300.100,00 | 215.016,96 | -85.083,04 | -28,35 |
Finanzmittelbestand | 3.600.600,00 | 4.192.575,12 | 591.975,12 | 16,44 |
Finanzmittelveränderung | 3.600.600,00 | 4.192.575,12 | 591.975,12 | 16,44 |
Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres | 26.204.834,00 | 26.293.574,98 | 88.740,98 | 0,33 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Jahres | 29.805.434,00 | 30.486.150,10 | 680.716,10 | 2,28 |
Im Finanzhaushalt 2014 des Sondervermögens war eine Finanzmittelveränderung, d. h. eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln, in Höhe von 3.600.600,00 € geplant. In der Finanzrechnung ergibt sich durch Mehreinzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 506.892,08 € und Minderauszahlungen in Höhe von 85.083,04 € eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 591.975,12 €.
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 wurden durch den Leiter des Sondervermögens festgestellt (Anlage 3).
Beschluss:
„1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Ruppert als Leiter gem. § 129 Abs. 1 NKomVG und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen.
2.Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 wird folgende Genehmigung erteilt:
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 4.213.015,86 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
Anlage/n:
Pensionsfonds JA 2014
Schlussbericht RPA
Feststellung Jahresabschluss 2014 durch den Leiter
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Pensionsfonds JA 2014 (1612 KB) | |||
2 | Anlage 2 Schlussbericht RPA (485 KB) | |||
3 | Anlage 3 Festellung Jahresabschluss 2014 durch den Leiter (17 KB) |