Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01599  

Betreff: Umnutzung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes als temporäre Flüchtlingsunterkunft
Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Entscheidung
01.03.2016 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_KWEA
Anlage 2_KWEA

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2015 im Rahmen des Standortkonzepts der Umnutzung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes in eine temporäre Flüchtlingsunterkunft für ca. 200 Personen zugestimmt.

Im Bestand ist das Gebäude für Bürozwecke genutzt worden, steht aber zurzeit leer.

 

Da schnellstmöglich Unterbringungsmöglichkeiten für die Erstaufnahme benötigt werden, steht die Stadt Braunschweig mit dem Land Niedersachsen in intensiven Vertragsverhandlungen zur temporären Überlassung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes (KWEA) für eine Flüchtlingsunterbringung. Derzeit wird noch über den Überlassungszeitraum sowie über die Verteilung der Rückbaukosten verhandelt. Die Stadt strebt eine Überlassungsdauer von 2 Jahren an. Die Verhandlungen sollen zeitnah zum Abschluss gebracht werden.

 

Ab Sommer 2016 soll die Unterkunft dann für die Erstaufnahme von Flüchtlingen genutzt werden können.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

Das Raumprogramm umfasst Schlafräume für ca. 200 Personen in 2-, 4- und 8-Bettzimmern (2 Bettzimmer ca. 15 m²).

 

Duschräume werden in den ehemaligen WC-Bereichen angrenzend an die Treppenhäuser im Untergeschoss hergestellt. Toilettenanlagen sind vorhanden und werden in Einzelfällen instandgesetzt.

 

Der ehemalige Speisesaal (130 m²) im Erdgeschoss wird mit der angrenzenden Küche (51 m²) weiter als Speisesaal mit Ausgabeküche genutzt.

 

Im ersten und zweiten Obergeschoss des östlichen Kopfbaus werden vorhandene Büroräume als Büros und Personalräume genutzt. Der hier vorhandene weitere ehemalige Speisesaal (88 m²) wird als Aufenthaltsraum dienen.

 

4. Erläuterungen zur Planung

Die Umbauten betreffen im Wesentlichen den o. g. Einbau der Duschräume sowie brandschutztechnischer Ertüchtigungen, z. B. von Türen.

 

Im Bereich der Elektrotechnik sind Maßnahmen zur Versorgung des Gebäudes mit elektrischem Strom (das Gebäude hat derzeit keine eigene ausreichende Versorgung), der Umbau der Elekroverteilungen zur Erreichung der erforderlichen Sicherheit (Berührungsschutz, Personensicherheit), der Einbau einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage und einer Brandmeldeanlage sowie in geringem Umfang eine Erneuerung der Innenbeleuchtung und die Installation einer Außenbeleuchtung erforderlich.

 

5. Techniken für regenerative Energien

Die Umnutzung des Gebäudes fällt nicht unter die bundesrechtliche Nutzungspflicht des

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Gleichwohl kann durch die Fernwärmeversorgung des Gebäudes die Einhaltung des EEWärmeG erreicht werden. Regenerative Energien kommen aufgrund der kurzfristigen, begrenzten Nutzung nicht zum Einsatz.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Ein Behinderten-WC ist im Erdgeschoss vorhanden. Weitergehende Maßnahmen sind auf Grund der befristeten Nutzung für Wohnzwecke für Menschen mit Behinderung  nicht vor-gesehen.

 

7. Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 15.02.2016 auf 1.500.000 €. Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

    Der Baubeginn ist vom Vertragsabschluss mit dem Land abhängig. Sofern unmittelbar

    Zugang zur Immobilie besteht, kann die Maßnahme im Sommer abgeschlossen werden.

 

9. Finanzierung

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2015 u. a. einem außerplanmäßigen Aufwand i. H. v. 3.634.000 € zur Herrichtung von diversen Liegenschaften, wie z.B. dem Gebäude des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes, als Flüchtlingsunterkünfte zugestimmt.

 

    Diese Haushaltsmittel stehen als Haushaltsrest aus dem Jahr 2015 in Höhe von 1,5 Mio. €

    für das genannte Bauvorhaben „ehemaliges Kreiswehrersatzamt“ zur Verfügung.

 


Beschluss:

 

„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 02.02.2016 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenschätzung vom 15.02.2016 auf insgesamt 1.500.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagements und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“

 

 


Anlage/n:

Zusammenstellung der Kosten/Kostenberechnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_KWEA (76 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_KWEA (134 KB)    

Erläuterungen und Hinweise