Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01681  

Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss 2014 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
21.04.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.04.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
03.05.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage-1_Stellungnahme
Anlage 2 - Jahresabschluss 2014
Anlage 3 - JA 2014 Hochbau und Gebäudemanagement
Anlage 4 - JA 2014 Stadtentwässerung
Anlage 5 - JA 2014 Abfallwirtschaft
Anlage 6 - Schlussbericht 2014

 

Sachverhalt:


 

1.Allgemeines

 

1.1Die Stadt hat gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einer Bilanz sowie einem Anhang. Nach § 128 Abs. 3 NKomVG sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 hat das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bericht ist in der Anlage 1 beigefügt.

Ebenso sind der Jahresabschluss der Verwaltung, die Jahresabschlüsse der Sonderrechnungen Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

1.2Der Schlussbericht 2014 des Rechnungsprüfungsamtes vom 5. Februar 2016 enthält auf Seite 151 folgenden Prüfungsvermerk zum Jahresabschluss:

„Der seitens der Stadt im Sinne des § 128 Abs. 1 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellte Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz und Anhang sowie die dem Anhang gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beigefügten Bestandteile, entspricht nach den bei der zuvor dargelegten pflichtgemäßen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den geltenden kommunalrechtlichen haushalts- und rechnungslegungsbezogenen Vorschriften (NKomVG und GemHKVO) und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.“

 

1.3Das Rechnungsprüfungsamt hat daher erklärt, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss 2014 beschließt.


 

 


2.Ergebnisse des Jahresabschlusses 2014

 

2.1Ergebnisrechnung

Nach dem Ansatz war der Haushalt 2014 unter Berücksichtigung des geplanten Abbaus von Haushaltsresten in Höhe von rd. 8,1 Mio. € mit einem geringen Überschuss in Höhe von rd. 0,03 Mio. € knapp ausgeglichen:

Der Ergebnishaushalt 2014 wies bei ordentlichen Erträgen in Höhe von rd. 713,7
Mio. € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 706,1 Mio. € ein ordentliches Ergebnis in Höhe von rd. 7,6 Mio. € aus. Das außerordentliche Ergebnis war mit einem Überschuss in Höhe von rd. 0,5 Mio. € geplant. Der somit geplante Jahresüberschuss in Höhe von rd. 8,1 Mio. € führte damit beim vorgesehenen Abbau der Haushaltsreste zu dem genanntem knapp ausgeglichenen geplanten Ergebnis. Der sich nach dem Ansatz ergebende Fehlbetrag der ordentlichen Aufwendungen über die ordentlichen Erträge in Höhe von 528.892,21 € ist gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG mit der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zu verrechnen. Der sich nach dem Ansatz ergebende Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 561.300,00 € ist gem. § 15 Abs. 6 GemHKVO als Zuführung zu der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zu veranschlagen.

Der zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Abschnittes 2.1 können die genauen Beträge entnommen werden.

Nach dem Ergebnis der Ergebnisrechnung ergibt sich durch Mindererträge in Höhe von 28.470.086,86 € (ordentliche Mindererträge: rd. 42,8 Mio. € und außerordentliche Mehrerträge: rd. 14,3 Mio. €) und Minderaufwendungen in Höhe von 789.276,54 € (ordentliche Minderaufwendungen: rd. 5,9 Mio. € und außerordentliche Mehraufwendungen: rd. 5,1 Mio. €) eine Verschlechterung des Jahresergebnisses in Höhe von 27.680.810,32 €. Gegenüber den oben genannten Haushaltsermächtigungen beträgt die Verschlechterung des Jahresergebnisses 19.580.810,32 €. Es ergibt sich insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 19.548.402,53 €.

Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich durch Mindererträge bei den ordentlichen Erträgen in Höhe von 42.794.597,52 € und Minderaufwendungen bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 14.031.787,19 € für das ordentliche Ergebnis eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von 28.762.810,33 €.

Die Verschlechterung des Ergebnisses wird im Wesentlichen durch die Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von rd. 44.585 T€ (bereinigte Gewerbesteuer rd. 41.255 T€) begründet sowie durch Mehraufwendungen für Zuschüsse an verbundene Unternehmen in Höhe von rd. 4,0 Mio. €.

Dem gegenüber stehen Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (rd. 2,5 Mio. €) sowie Minderaufwendungen bei Instandhaltungs- bzw. Umbaumaßnahmen an Gebäuden in Höhe von rd. 5,6 Mio. €, bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (rd. 1,7 Mio. €), bei der Gewerbesteuerumlage (rd. 7,5 Mio. €) und bei den Zuschüssen an übrige Bereiche (rd. 2,0 Mio. €).

Ende des Jahres 2014 wurden die Besoldungserhöhungen für die Jahre 2015 und 2016 (jeweils ab dem 01.06.) von 2,5 % bzw. 2,0 % beschlossen. Entsprechend einer Option in einem Erlass des Landes zur zukünftigen Rückstellungsbildung wurde die Rückstellungszuführung für die vorgesehenen Besoldungssteigerungen in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 durchgeführt. Dies führte im Jahr 2014 zu einem Mehraufwand von rd. 20,2 Mio. €, so dass sich bei den Rückstellungszuführungen für Pensionen und Beihilfen ein Mehrbedarf von rd. 7,8 Mio. EUR ergab.

Darüber hinaus war im Rahmen des Jahresabschlusses eine Rückstellung zur Deckung möglicher Ansprüche aufgrund einer Anpassung des Besoldungsrechts beim Besoldungsdienstalter in Höhe von 1,95 Mio. € zu bilden.

Der für 2014 geplante Resteabbau in Höhe von 8,1 Mio. € wurde nicht erreicht. Den nach 2015 übertragenen Resten im Aufwandsbereich in Höhe von 23,4 Mio. € standen in 2013 auf das Jahr 2014 übertragene Reste in Höhe von 22,7 Mio. € gegenüber. Das entspricht einer Veränderung des Bestandes an Haushaltsmitteln in Höhe von 0,7 Mio. €. Der Planwert wurde somit um 8,8 Mio. € verfehlt.

Durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen in Höhe von 14.324.510,66 € und durch Mehraufwendungen bei den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 5.142.510,65 €, ergibt sich für das außerordentliche Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 9.182.000,01 €.

Die Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen sind vor allem durch die Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen (rd. 11,8 Mio. €) z.B. nach der abgeschlossenen Prüfung für Umsatz- und Kapitalertragssteuerrisiken aus der Betriebsprüfung sowie durch Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (rd. 1,1 Mio. €) entstanden. Die Mehraufwendungen bei den außerordentlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen durch außerplanmäßige Abschreibungen (rd. 3,9 Mio. €) sowie auf Mehraufwendungen aus dem Abgang von Grundstücken und Gebäuden (rd. 0,5 Mio. €) zurückzuführen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v. H.

Ordentliche Erträge

713.713.274,17

670.918.676,65

- 42.794.597,52

- 6,0

Ordentliche Aufwendungen

714.242.166,38

700.210.379,19

- 14.031.787,19

- 2,0

Ordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss (+)/

Jahresfehlbetrag (-)

- 528.892,21

- 29.291.702,54

- 28.762.810,33

über 100 %

Außerordentliche Erträge

1.255.300,00

15.579.810,66

14.324.510,66

über 100 %

Außerordentliche
Aufwendungen

694.000,00

5.836.510,65

5.142.510,65

über 100 %

Außerordentliches
Ergebnis

561.300,00

9.743.300,01

9.182.000,01

über 100 %

Jahresergebnis

Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

32.407,79

- 19.548.402,53

-19.580.810,32

über 100 %

1)   inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 8.100.000,00 €.


 


2.2Finanzrechnung

Im Finanzhaushalt 2014 war eine Finanzmittelveränderung, in diesem Fall eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln, in Höhe von 47.376.700,00 € (Haushaltsermächtigungen = Ansatz inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von rd. 17,3 Mio. €) geplant.

 

Tatsächlich ergibt sich für 2014 in der Finanzrechnung nur eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von 37.458.556,52 € auf 118.074.771,22 €. Die Abweichung bei der Finanzmittelveränderung zwischen dem Finanzhaushalt und der Finanzrechnung wird durch Veränderungen beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und beim Saldo aus Investitionstätigkeit hervorgerufen.

 

In der Finanzrechnung ergibt sich bei der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Mindereinzahlungen in Höhe von 46.796.942,60 € und Minderauszahlungen in Höhe von 29.997.305,17 € eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von 16.799.637,43 €. Gegenüber den oben genannten Haushaltsermächtigungen beträgt die Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.699.637,43 €. Die Ergebnisverschlechterung ist vor allem auf Mindereinzahlungen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Dem gegenüber stehen Mehreinzahlungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Minderauszahlungen für die „Instandhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen“, für die „Instandhaltung des Infrastrukturvermögens“, für die Gewerbesteuerumlage, für Zuschüsse an verbundene Unternehmen, für Kosten der Leistungsbeteiligung und für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende.

 

Für die Investitionstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mehreinzahlungen in Höhe von 5.012.388,27 € und Minderauszahlungen in Höhe von 4.198.472,46 € eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 9.210.860,73 €. Die Mehreinzahlungen sind im Wesentlichen auf bereits in Vorjahren geplante Einzahlungen bzw. nicht geplante Einzahlungen für städtische Baumaßnahmen zurückzuführen, die in 2014 vereinnahmt wurden (z.B. Zuwendung für die Gewerbeflächen Flughafen in Höhe von 2,4 Mio. €, Zuwendung für den Neubau Kita Roselies in Höhe von 0,8 Mio. €). Des Weiteren gab es in 2014 nicht geplante vorzeitige Ablösungen bei den Ausleihungen an übrige Bereiche in Höhe von rd. 0,9 Mio. EUR.

 

Bei den Minderauszahlungen aus Investitionstätigkeit sind im Wesentlichen Minderauszahlungen im Bereich der Tiefbaumaßnahmen entstanden, denen Mehrauszahlungen für Grünbaumaßnahmen entgegenstehen.

 

In 2014 wurden die Haushaltsreste gegenüber dem Vorjahr aufgebaut. Dadurch haben sich Minderauszahlungen ergeben.

 

Für die Finanzierungstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in Höhe von 5.898.051,25 € und Minderauszahlungen in Höhe von 5.988.684,88 € eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 90.633,63 €. Die Abweichungen zwischen den Ein- und Auszahlungen 2014 und dem jeweiligen Ansatz ergeben sich daraus, dass ein Kredit, dessen Zinsbindung in 2014 endete, nicht umgeschuldet wurde. Der Kredit wurde bei der darlehensvergebenden Bank verlängert. Da im Rahmen der Haushaltsplanung eine Umschuldung einkalkuliert wurde, tritt sowohl bei der Ein- als auch bei der Auszahlung eine entsprechende Differenz auf.

 


Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:

 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v. H.

Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit

36.982.100,00

28.282.462,57

- 8.699.637,43

- 23,5

Saldo aus Investitions­tätigkeit

- 67.721.300,00

- 49.310.439,27

18.410.860,73

27,2

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

- 30.739.200,00

-21.027.976,70

9.711.223,30

31,6

Saldo aus Finanzierungs­tätigkeit

- 16.6374.500,00

- 16.546.866,37

90.633,63

0,5

Finanzmittelbestand

- 47.376.700,00

- 37.574.843,07

9.801.856,93

20,7

Saldo aus haushalts­unwirksamen Vorgängen

0,00

116.286,55

116.286.55

---

Finanzmittelveränderung

- 47.376.700,00

- 37.458.556,52

9.918.143,48

20,9

1)   inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 8.100.000,00 € (Aufwand) und 9.200.000,00 €
    (Investitionen).

 

 

 

3.Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderrechnungen

 

3.1Jahresabschluss 2014 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement
 

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig.

 

Der Plan 2014 wies im Ergebnishaushalt einen Überschuss in Höhe von 600 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu höheren Einnahmen aus Betriebskostenabrechnungen und höheren Aufwendungen für Gebäudeinstandhaltungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2014 resultiert ein Überschuss in Höhe von 175.074,02 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 923.488,30 € und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.098.562,32 €.

 

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rd. 2.396.000 € höher ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen auf einer höheren Abrechnung der Betriebskosten, sowie höheren Erlösen aus Einzelaufträgen anderer Organisationseinheiten. Der Anstieg bei den ordentlichen Aufwendungen um rd. 3.330.000 € beruht in erster Linie auf einem höheren Aufwand für die Betriebskosten, für die Abwicklung der Aufträge anderer Organisationseinheiten der Stadt Braunschweig und für die Gebäudeinstandhaltung. Demgegenüber stehen geringere Personalaufwendungen.

 

Im Rahmen des Vorsichtsprinzip wurden auf der Basis von Kostenschätzungen maßnahmenbezogen Einzelrückstellungen gebildet. Nach Abschluss der Maßnahmen sind bei geringeren tatsächlichen Kosten die verbleibenden Beträge im Abschluss gem. § 43 Abs. 5 GemHKVO als außerordentliche Erträge auszuweisen. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in Höhe von rd. 1,1 Mio. €.

 


Eine zusammengefasste Darstellung enthält die folgende Tabelle:

 

 

Ergebnisrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

68.481.700,00

70.877.246,59

2.395.546,59

3,5

Ordentliche Aufwendungen

68.471.100,00

71.800.734,89

3.329.634,89

4,9

Ordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss (+)/ Jahresfehlbetrag (-)

10.600,00

-923.488,30

-934.088,30

über 100 %

Außerordentliche Erträge

0,00

1.099.742,32

1.099.742,32

---

Außerordentliche

Aufwendungen

10.000,00

1.180,00

-8.820,00

-11,8

Außerordentliches

Ergebnis

-10.000,00

1.098.562,32

1.108.562,32

über 100 %

Jahresergebnis

Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

600,00

175.074,02

174.474,02

über 100 %

 

 

In der Finanzrechnung ist im Jahr 2014 der Finanzmittelbestand unverändert bei 200 € geblieben. Die Abweichungen gegenüber der Planung beruhen hauptsächlich auf Zahlungseingangsverschiebungen zum Jahreswechsel und geringeren Investitionen gegenüber der Planung.

 

 

 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die folgende Tabelle:

 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit

117.600,00

-254.445,10

-372.045,10

über 100 %

Saldo aus Investitions-tätigkeit

-122.000,00

--83.031,73

38.968,27

68,1

Finanzmittel-Überschuss/ Fehlbetrag

-4.400,00

-337.476,83

-333.076,83

über 100 %

Saldo aus Finanzierungs-tätigkeit

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelbestand

-4.400,00

-337.476,83

-337.476,83

über 100 %

Saldo aus haushalts-unwirksamen Vorgängen

0,00

337.476,83

337.476,83

--

Finanzmittelveränderung

0,00

0,00

0,00

--

 

 

3.2Jahresabschluss 2014 der Sonderrechnung Stadtentwässerung
 

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Stadtentwässerung ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene neue Einrichtungsverordnung sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

 


Der Plan 2014 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 1.236.000 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Einnahmen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2014 resultiert ein Überschuss in Höhe von 2.032.473,53 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.257.856,71 € und einem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 225.383,18 €.

 

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.257.856,71 € setzt sich daher zusammen aus einem Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66 € und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.059.160,95 €.

 

Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66 € wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Diese Zuführung setzt sich zusammen aus einer Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 3.864.049,42 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 7.181.067,08 €. Dabei wurden die sich im Zusammenhang mit der Neukalkulation der Abwassergebühren 2005 bis 2009 nach den Urteilen des OVG Lüneburg aus dem Jahr 2013 ergebenden Veränderungen bei den Gebührenvorträgen berücksichtigt.
 

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rd. 518.000 € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (geplant rd. 1,1 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Demgegenüber haben sich insbesondere höhere Gebühreneinnahmen ergeben. Die ordentlichen Aufwendungen lagen um rd. 3,3 Mio. € unter dem Plan. Dies beruht insbesondere auf  geringeren Aufwendungen für den an den AVB zu zahlenden Mitgliedsbeitrag sowie für die an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SEBS) zu zahlenden Betriebs- und Kapitalkostenentgelte.

 

Die nicht eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von rd. 90.000 € beruhen weitgehend auf der Auflösung von Rückstellungen. Die außerordentlichen Aufwendungen waren um rd. 385.000 € geringer als geplant. Dies beruht auf geringeren Verlusten Anlagenabgang.

 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:

 

 

Ergebnisrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

61.372.400,00

60.854.012,56

-518.387,44

-0,8

Ordentliche Aufwendungen

61.908.400,00

58.596.155,85

-3.312.244,15

-5,4

Ordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss (+)/

Jahresfehlbetrag (-)

-536.000,00

2.257.856,71

2.793.856,71

über 100 %

Außerordentliche Erträge

0,00

89.546,08

89.546,08

---

Außerordentliche
Aufwendungen

700.000,00

314.929,26

-385.070,74

-55,0

Außerordentliches Ergebnis

-700.000,00

-225.383,18

474.616,82

67,8

Jahresergebnis

Überschuss (+) / Fehlbe-
trag (-)

-1.236.000,00

2.032.473,53

3.268.473,53

über 100 %

 

In der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde mit der Umstellung auf das NKR-Rechnungswesen unter der Position „Sonstige Rücklagen“ eine Rücklage zum Ausgleich von nichtgebührenfähigen Bestandsveränderungen am Kanalnetz ausgewiesen. Für diesen Zweck wurde bereits im Rahmen der Privatisierung unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Zinserträge ein Bedarf in Höhe von 8,7 Mio. € ermittelt. Der in der Bilanz 2014 ausgewiesene Betrag berücksichtigt die bis Ende 2013 erfolgten Zuführungen und Verbräuche.

 

Zur Fortschreibung dieser Rücklage soll ein Betrag in Höhe von 290.156,10 €, der sich aus den Verlusten aus Anlagenabgang, die dem Kanalvermögen zuzuordnen sind, sowie aus den der Rücklage zuzuordnenden Zinserträgen zusammensetzt, aus der Rücklage abgedeckt werden. Dadurch verbleibt beim außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss, der in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses einzustellen ist, in Höhe von 64.772,92 €.

 

In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2014 eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes um 71.374,90 € auf 30.851.557,92 € ergeben. Die Abweichung zur Planung in Höhe von rd. 3,2 Mio. € beruht insbesondere darauf, dass es aufgrund höherer Gebühreneinnahmen zu höheren Einzahlungen und aufgrund der verringerten Aufwendungen für den AVB und die SEBS zu geringeren Auszahlungen gekommen ist.

 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die folgende Tabelle:

 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit

-2.849.500,00

91.775,96

2.941.275,96

über 100 %

Saldo aus Investitionstätigkeit

-292.500,00

-23.270,99

271.760,51

92,9

Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-3.142.000,00

71.036,47

3.213.036,47

über 100 %

Saldo aus Finanzierungs-tätigkeit

0,00

0,00

0,00

---

Finanzmittelbestand

-3.142.000,00

71.036,47

3.213.036,47

über 100 %

Saldo aus haushalts-unwirksamen Vorgängen

0,00

338,43

338,43

---

Finanzmittelveränderung

-3.142.000,00

71.374,90

3.213.374,90

über 100 %

 

 

3.3Jahresabschluss 2014 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft
 

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Abfallwirtschaft ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinr-VO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene neue Einrichtungsverordnung sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

 

Der Plan 2014 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 393.100 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Einnahmen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2014 resultiert ein Überschuss in Höhe von 504.550,37 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 483.431,64 € und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 21.118,73 €.

 

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 483.431,64 € setzt sich daher zusammen aus einem Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01 € und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 384.256,37 

 

Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01 € wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Diese Zuführung setzt sich zusammen aus einer planmäßigen  Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 1.321.443,16 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 2.189.131,17 €.

 

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rd. 762.000 € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rd. 1,3 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Demgegenüber haben sich Mehreinnahmen in Höhe von rd. 419.000 € bei den Benutzungsgebühren ergeben. Dies resultiert in erster Linie aus Mehreinnahmen aufgrund eines höheren Behältervolumens beim Rest- und Bioabfall sowie aufgrund einer größeren Zahl an Direktanlieferungen. Demgegenüber gab es geringeren Anlieferungen auf dem Schüttfeld III der Deponie. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber der Planung um rd. 1,6 Mio. € geringer ausgefallen. Geringere Aufwendungen haben sich insbesondere für die an ALBA zu zahlenden Leistungsentgelte, für das an REMONDIS zu zahlende Verbrennungsentgelt, im Bereich der Deponie (für die Unterhaltung und die Sickerwasserreinigung) sowie im Bereich des Projektes „Unser sauberes Braunschweig“ ergeben.

 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die folgende Tabelle:

 

 

Ergebnisrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

42.547.000,00

41.785.124,92

-761.875,08

-1,8

Ordentliche Aufwendungen

42.940.100,00

41.301.693,28

-1.638.406,72

-3,8

Ordentliches Ergebnis

Jahresüberschuss (+)/ Jahresfehlbetrag (-)

-393.100,00

483.431,64

876.531,64

über 100 %

Außerordentliche Erträge

0,00

25.645,73

25.645,73

---

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

4.527,00

4.527,00

---

Außerordentliches Ergebnis

0,00

21.118,73

21.118,73

---

Jahresergebnis

Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

-393.100,00

504.550,37

897.650,37

über 100 %

 

In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2014 eine Verringerung des Finanzmittelbestandes um 1.667.957,59 € auf 25.400.045,03 € ergeben. Die Abweichung zur Planung in Höhe von rd. 3,8 Mio. € resultiert in erster Linie daraus, dass für die geplanten Maßnahmen zur Deponierekultivierung nicht ganz so viel Mittel abgeflossen sind wie geplant. Hinzu kommt, dass es entsprechend der geringeren Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung auch zu geringeren Ein- und Auszahlungen gekommen ist. Zudem sind nur geringe Auszahlungen für Investitionen angefallen.

 


Eine zusammengefasste Darstellung enthält die folgende Tabelle:

 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

 

Nach dem Ansatz

Nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender

Verwaltungstätigkeit

-5.104.600,00

-1.614.302,51

3.490.297,49

68,4

Saldo aus Investitionstätigkeit

-331.000,00

-2.287,08

328.712,92

99,3

Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-5.435.600,00

-1.616.589,59

3.819.010,41

70,3

Saldo aus Finanzierungs-tätigkeit

-51.400,00

-51.368,00

32,00

0,1

Finanzmittelbestand

-5.487.000,00

          -1.667.957,59

3.819.042,41

69,6

Saldo aus haushalts-unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

---

Finanzmittelveränderung

-5.487.000,00

-1.667.957,59

3.819.042,41

69,6

 

 

 

4.Schlussbemerkungen

 

4.1Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Braunschweig wurde vom Oberbürgermeister am 4. November 2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.

 

4.2Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement wurde vom Stadtbaurat am 10. November 2015 festgestellt.

 

4.3Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde vom Finanzdezernenten am 26. Mai 2015 festgestellt.

 

4.4Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wurde vom Finanzdezernenten am 26. Mai 2015 festgestellt.

 

 


Beschluss:

 

„1.   Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2014 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2014 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2014 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 wird der Jahresabschluss 2014 beschlossen.

 

 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2014 werden folgende
Genehmigungen erteilt:

 

2.1Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 29.291.702,54 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 125.091.435,50 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 9.743.300,01 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.158.316,46 €.
 

 

2.2Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 923.488,30 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die Entnahme aus der vorhandenen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (27.414,93 €) und aus dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses (1.098.562,32 €) gedeckt. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt 0,00 €.

Der verbleibende Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 202.488,95 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 7 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.467.922,84 €.
 

 

2.3Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 2.257.856,71 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 3.317.017,66 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 12.554.179,83 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.059.160,95 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.606.306,16 €.

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 225.383,18 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 290.156,10 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 5.156.621,25 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 64.772,92 € wird gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 64.772,92 €.
 

 

2.4Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 483.431,64 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen. Der Gesamtüberschuss setzt sich zusammen aus einem Überschuss aus dem Gebührenbereich und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 867.688,01 € wird dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.466.192,20 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 384.256,37 € wird gem. § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.232.153,20 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 21.118,73 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2015 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 7 NKomVG der gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 75.671,08 €.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen (Bezeichnung
B/St bzw. WB/St) im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das
Haushaltsjahr 2014

Anlage 2Jahresabschluss 2014 Stadt Braunschweig

Anlage 3Jahresabschluss 2014 Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement

Anlage 4Jahresabschluss 2014 Sonderrechnung Stadtentwässerung

Anlage 5Jahresabschluss 2014 Sonderrechnung Abfallwirtschaft

Anlage 6Schlussbericht 2014 Rechnungsprüfungsamt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage-1_Stellungnahme (33 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Jahresabschluss 2014 (11187 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - JA 2014 Hochbau und Gebäudemanagement (978 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - JA 2014 Stadtentwässerung (1703 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - JA 2014 Abfallwirtschaft (1644 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - Schlussbericht 2014 (2008 KB)    
Stammbaum:
16-01681   Beschluss über den Jahresabschluss 2014 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
16-02169   Änderungsantrag zu TOP 10 (16-01681)   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

Erläuterungen und Hinweise