Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01745  

Betreff: Berufung von 2 Stellvertretenden Stadtbrandmeistern in das Ehrenbeamtenverhältnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
21.04.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.04.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
03.05.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Die Freiwillige Feuerwehr Braunschweig wird aufgrund der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig vom 19. Oktober 2015 neu organisiert. Die insgesamt 20 Orts­feuerwehren sind zukünftig Bereichen zugeordnet, welche jeweils von einer Stellvertretenden Stadtbrandmeisterin oder einem Stellvertretenden Stadtbrandmeister geführt werden.

 

Die Ortsbrandmeisterinnen- und Ortsbrandmeister-Dienstbesprechung der Freiwilligen

Feuerwehr Braunschweig hat vorgeschlagen, die oben genannten Herren für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stellvertretende Stadtbrandmeister zu berufen.

 

Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutz­gesetzes.

 

 


Beschluss:


Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig werden zum

nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:

 

lfd. Nr.BereichFunktionName, Vorname

1WestStellvertretender StadtbrandmeisterLoos, Michael

2SüdStellvertretender StadtbrandmeisterWitt, Frank

 

 

 


Anlage/n:

Keine

 

Erläuterungen und Hinweise