Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01753
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Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehren haben die oben genannten Herren als Orts-brandmeister bzw. Stellvertretende Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die für die Berufungen in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamten-rechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig werden zum
nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd. Nr.OrtsfeuerwehrFunktionName, Vorname
1GeiteldeOrtsbrandmeisterSteffen, Benjamin
2GeiteldeStellvertretender OrtsbrandmeisterMahler, David
3HondelageOrtsbrandmeisterJugenhagen, Frank
4HondelageStellvertretender OrtsbrandmeisterSchaperjahn, Michael
5ÖlperOrtsbrandmeisterUster, Stefan
Anlage/n:
Keine