Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01802
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Sachverhalt:
Im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen
Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Braunschweig Zukunft GmbH Bezug genommen.
Die gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH vorgesehene Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Beschluss:
"Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH
wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung zu erteilen."
Anlage/n:
Keine