Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01806
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Sachverhalt:
Die Stadt ist Eigentümerin des unbebauten 727 m² großen Grundstücks Martha-Fuchs-Straße/Ecke Tilla-von-Praun-Straße (Flurstück 808, Flur 2, Gemarkung Broitzem, siehe anliegenden Lageplan).
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan BM 31 setzt für das Grundstück Gemeinschaftsstellplätze fest. Ein Bedarf für die Umsetzung dieser Planung war bisher und ist nach Einschätzung der Verwaltung auch zukünftig nicht gegeben, weil die erforderlichen Stellplätze für die umliegenden Bauvorhaben schon auf den jeweiligen Baugrundstücken nachgewiesen werden konnten.
Die Verwaltung favorisiert den Verkauf der Fläche zur Wohnbebauung. Nach einem vorliegenden Bauvorbescheid kann für eine Baumaßnahme (Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten) auf Antrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
Das Grundstück wurde im Oktober 2015 dementsprechend freibleibend gegen Höchstgebot öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Das Mindestgebot betrug 120.000 €. Daraufhin sind 30 Kaufangebote sowohl für die Bebauung mit Einfamilienhäusern, mit Doppelhäusern als auch mit Mehrfamilienhäusern eingegangen.
Der Verkauf an den Höchstbietenden ohne verbindliche Festlegung der Art der Bebauung (Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhaus) des Grundstücks wurde dem Finanz- und Personalausschuss am 21.01.2016 zur Entscheidung vorgelegt (Vorlage Nr. 15-01302). Im Hinblick auf den derzeit hohen Wohnungsbedarf wurde dem Verkauf ohne verbindliche Festlegung der Bebauung nicht zugestimmt und angeregt, das Grundstück nur zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten zu verkaufen.
Das Grundstück wurde daher erneut nur für eine entsprechende Bebauung freibleibend gegen Höchstgebot öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Das Mindestgebot betrug 120.000 €. Bis zum Bewerbungsschluss am 12. März 2016 sind 31 Kaufangebote eingegangen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Verkauf des Grundstücks an den Höchstbietenden zu beschließen. Vor Abschluss eines Kaufvertrages soll vom Käufer die Finanzierungsbestätigung einer Bank über den Kaufpreis sowie für das geplante Bauvorhaben vorgelegt werden. Sollte ein Verkauf nicht zustande kommen, sollte die Verwaltung ermächtigt werden, an den jeweils darauffolgenden Höchstbietenden zu veräußern. Der Kaufvertrag soll eine zeitlich befristete Verpflichtung zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten enthalten. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung soll der Stadt ein Wiederkaufsrecht eingeräumt werden.
Beschluss:
„Dem Verkauf des städtischen Grundstücks Martha-Fuchs-Straße/Ecke Tilla-von-Praun-Straße an den Höchstbietenden zu den in der Vorlage genannten Konditionen wird zugestimmt.
Für den Fall, dass der Verkauf nicht zustande kommen sollte, wird die Verwaltung ermächtigt, das Grundstück an einen der Bewerber, dessen Angebot bis zum Bewerbungsschluss eingegangen ist, nach Höchstgebot zu verkaufen.“
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan (469 KB) |