Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01817
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Sachverhalt:
Im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Bezug genommen.
Die gemäß § 14 Abs. 1 lit. h des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vorgesehene Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss (FPA) übertragen.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.“
Anlage/n:
keine