Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01817  

Betreff: Braunschweig Stadtmarketing GmbH
Jahresabschluss 2015
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Entscheidung
21.04.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Bezug genommen.

 

Die gemäß § 14 Abs. 1 lit. h des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Stadtmarketing GmbH vorgesehene Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss (FPA) übertragen.
 

 


Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.“
 

 


Anlage/n:
keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise