Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01818
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Sachverhalt:
Die Gesellschaftsanteile der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) sowie in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der Stadthalle. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat sich in seiner Sitzung am 6. April 2016 mit dem Jahresabschluss 2015 befasst und eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abgegeben.
Das Gesamtergebnis der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH liegt bei Gesamterträgen von 4.971.027,70 € und Gesamtaufwendungen von 9.505.394,95 € bei 4.534.367,25 €. Hiervon werden 349.901,86 € durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Für Abschreibungen im Rahmen des Projektes 2009 beläuft sich die Entnahme auf 308.324,00 €. Die weitere Entnahme i. H. v. 41.577,86 € dient dem Ausgleich des aus dem Jahresabschluss 2014 vorgetragenen Verlustes, der 2015 durch die Stadt Braunschweig ausgeglichen und nunmehr mit dem Verlustvortrag verrechnet wird.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2015, der ein Ergebnis von - 4.231.000 € für den Gesamtbetrieb veranschlagte, liegt das Ergebnis um rd. 5 T€ besser.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht (die Struktur der Tabelle wurde der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst):
Der Rückgang der Umsatzerlöse (ohne EATCH-Erlöse) gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus den Betriebsteilen VW-Halle und Stadion, da dort die guten Ergebnisse 2014 nicht wiederholt werden konnten.
Vom verbleibenden Verlust in Höhe von 4.226.043,25 € gleichen die Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gemäß ihres Gesellschaftsanteils jeweils (Stadt Braunschweig) 5,1923 %, mithin 219.428,84 € bzw. (SBBG) 94,8077 %, mithin 4.006.614,41 € aus.
Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle von 2.115 T€ (incl. Entnahme aus der Kapitalrücklage), einem Zuschussbedarf für die VW-Halle von 1.439 T€ sowie einem Zuschussbedarf für das Stadion von 672 T€ zusammen. Zur Entwicklung der einzelnen Betriebsteile wird auf die beigefügten Gewinn- und Verlustrechnungen verwiesen.
Die Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung 2015 stellen sich wie folgt dar:
Betriebsteil | Plan-Ergebnis 2015 in T€ | IST-Ergebnis 2015 in T€ | Differenz in T€ | |||
Stadthalle | - 2.025 |
| - 2.115 |
| - 90 |
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VW-Halle | - 1.494 |
| - 1.439 |
| + 55 |
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Stadion | - 712 |
| - 672 |
| + 40 |
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Gesamt | - 4.231 |
| - 4.226 |
| + 5 |
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Im Betriebsteil Stadthalle ist eine Überschreitung des Planansatzes zu verzeichnen, da die Aufwendungen stärker gestiegen sind als veranschlagt (insbesondere Raumaufwendungen und Veranstaltungskosten) und die Verbesserung der Erträge gegenüber Plan 2015 überkompensierten.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden rd. 1.298,3 T€ investiert. Größter Posten hierbei waren die Brandschutzmaßnahmen in der Stadthalle in Höhe von rd. 520,0 T€.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, Braunschweig und hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 26. Februar 2016 erteilt.
Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2015 der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH beigefügt.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1. der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
2. der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen,
die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH
zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2015, der mit dem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von
4.226.043,25 € sowie einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 349.901,86 €
ausgeglichen ist, wird festgestellt. Der Bilanzgewinn beträgt somit 0,00 €.“
Anlage/n:
Bilanz 2015, Gewinn- und Verlustrechnung 2015 und Lagebericht 2015 der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Bilanz GuV Lagebericht JA 2015 (5414 KB) |