Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01823  

Betreff: Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH - Jahresabschluss 2015 - Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Entscheidung
21.04.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den vostehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen

Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Stadthalle Braunschweig   

Betriebsgesellschaft GmbH Bezug genommen.

 

Gemäß § 14 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft (Stadthalle) obliegt die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung der Stadthalle. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der StB-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 


Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1. der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

2. der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die
    Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH 
folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig   
Betriebsgesellschaft mbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“
 

 


Anlage/n: Keine

 

Erläuterungen und Hinweise