Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01827
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Sachverhalt:
Der Nachtragswirtschaftsplan wird nach § 11 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) von der Gesellschafterversammlung beschlossen. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlungen herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 13. April 2016 den Nachtragswirtschaftsplan beraten und einstimmig der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zur originären Planung 2016 sowie gegenüber 2014 und 2015 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Im Hinblick auf den oben genannten Beschlussvorschlag wird auch auf die in der heutigen
Sitzung vorgelegten Unterlagen zur Gründung der Tochtergesellschaft der SFB „BS Parken GmbH“ (DS 16-01829), auf die Vorlage zur Betrauung der SFB (DS 16-01821) und insbesondere auf die Rats-Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig“ (DS 16-01754) verwiesen.
Der Nachtragswirtschaftsplan 2016 der SFB berücksichtigt den Erwerb von Grundstücken der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (siehe Anlage 2 und 3), finanziert durch die Aufnahme eines Darlehens.
Hierdurch lassen sich zum einen Umsatzerlöse generieren aufgrund der Erlöse aus Erbpacht und zum anderen entstehen höhere Aufwendungen (Kosten für die Grundstücksbewirtschaftung und gestiegene betriebliche Aufwendungen). Ferner sind Zinsaufwendungen aufgrund der Kreditaufnahme zu veranschlagen. Der Nachtragswirtschaftsplan 2016 prognostiziert einen Fehlbetrag von 48,1 T€. Mittel in dieser Höhe sind im vom Rat in seiner Sitzung am 15. März beschlossenen Haushaltsplan für 2016 und in den Folgejahren entsprechend eingeplant.
Als Anlage ist der Nachtragswirtschaftsplan 2016 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH und eine Flächenübersicht beigefügt.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Nachtragswirtschaftsplan 2016 in der beigefügten Fassung zu beschließen.“
Anlage/n:
1. Nachtragswirtschaftsplan 2016 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH
2. Flächenübersicht
3. Luftbild
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage NTWP 2016 SFB (98 KB) | |||
2 | Skizze (446 KB) | |||
3 | Luftbild (1092 KB) |