Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01830  

Betreff: Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:40 Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt Anhörung
13.04.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221 ungeändert beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
22.04.2016 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.04.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
03.05.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen 1 und 2 (aktuelle und künftige Grundschulbezirke Weststadt)
Anlage 3 (Sechste Änderungssatzung)

Sachverhalt:

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) vom 5. Juli 2004 in der zurzeit geltenden Fassung bedarf aufgrund der notwendigen Neuordnung der Grundschulbezirke in der Weststadt der Änderung.

 

Der jetzige Zuschnitt des Schulbezirks der Grundschule Rheinring führt zu Klassenbildungen, die die räumliche Kapazität der Schule für eine Zweizügigkeit überschreiten. Zurzeit führt die Schule 12 Klassen. Durch das Baugebiet „Alsterplatz“, das im Schulbezirk der Grundschule Rheinring liegt, ist voraussichtlich ab dem Jahr 2017 mit dem Zuzug von Familien zu rechnen, deren Kinder im Grundschulalter die Grundschule Rheinring besuchen müssten. Die räumliche Situation der Schule würde sich dann noch weiter verschärfen. Daher sollen die bisher zum Schulbezirk der Grundschule Rheinring gehörenden Straßen Eiderstraße, Almestraße, Lippestraße und Steverweg der Grundschule Ilmenaustraße zugeordnet werden.

 

Ziel der Neuaufteilung der Grundschulbezirke ist neben der Rückführung der Grundschule Rheinring auf eine Zweizügigkeit eine nahezu gleichmäßige Verteilung des übrigen Schüleraufkommens in der Weststadt auf die Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße. Dem Grundschulbezirk Altmühlstraße sollen deswegen die bisher zum Schulbezirk der Grundschule Ilmenaustraße gehörenden Straßen Donaustraße, Im Wasserkamp und Lechstraße zugeordnet werden. Der Beschluss des Stadtbezirksrates Weststadt vom 15. April 1996 zur erstmaligen Festlegung des Grundschulbezirks Rheinring, das soziale Ungleichgewichte bei dem Zuschnitt der Grundschulbezirke in der Weststadt so weit wie möglich vermieden werden sollen, ist hierbei berücksichtigt.

 

Übersichten des bisherigen und künftigen Zuschnitts der Grundschulbezirke in der Weststadt sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Nach dieser Neuordnung der Grundschulbezirke ist von folgenden Schulanfängerzahlen für die drei Grundschulen auszugehen, die zu folgenden Zügigkeiten im Jahrgang 1 führen werden. Dabei ist davon ausgegangen worden, dass die Grundschule Ilmenaustraße ab dem Schuljahr 2019/2020 als Ganztagsschule arbeitet und sich die derzeitige Fluktuation der Schülerzahl in Richtung Grundschule Altmühlstraße verringern wird.

 

Grundschule Rheinring

(unter Berücksichtigung des Baugebiets „Alsterplatz“)

 

2017/2018

2018/2019

2019/2020

2020/2021

2021/2022

38 Sch. / 2 Kl.

47 Sch. / 2 Kl.

44 Sch. / 2 Kl.

48 Sch. / 2 Kl.

47 Sch. / 2 Kl.

 

Grundschule Altmühlstraße

 

2017/2018

2018/2019

2019/2020

2020/2021

2021/2022

100 Sch./ 4 Kl.

121 Sch./ 5 Kl.

87 Sch. / 4 Kl.

88 Sch. / 4 Kl.

73 Sch. / 3 Kl.

 

Eine rechnerische Fünfzügigkeit in einzelnen Schuljahren ist möglich.

 

Grundschule Ilmenaustraße

 

2017/2018

2018/2019

2019/2020

2020/2021

2021/2022

85 Sch. / 4 Kl.

92 Sch./ 4 Kl.

90 Sch. / 4 Kl.

94 Sch. / 4 Kl.

94 Sch. / 4 Kl.

 

Die Veränderung der Schulbezirke soll erst ab dem Schuljahr 2017/2018 gelten, damit sich die bereits für das Schuljahr 2016/2017 angemeldeten Schulanfängerinnen und -anfänger nicht umorientieren müssen. Für die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger des Schuljahres 2017/2018, die in der Zeit vom 9. bis 13. Mai 2016 erfolgt, würde bereits der veränderte Zuschnitt der Schulbezirke gelten.

 

Die vorgeschlagene Neuordnung der Schulbezirke und der angestrebte Termin des Inkrafttretens dieser Regelung ist mit den drei Schulleitungen abgestimmt.

 

Ferner bedarf es der Änderung der Schulbezirkssatzung aufgrund einiger redaktioneller Änderungen und verschiedener Straßenbenennungen durch die Stadtbezirksräte in den vergangenen Jahren.

 

Die Zuständigkeit des Rates, über Satzungen zu entscheiden, ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
 

 

Zu Art. I 1.: Rechtliche Grundlage

 

Die Vorschrift wird an den aktuellen Gesetzestext angepasst.

 

 

Zu Art. I 2., 5. b) und d) sowie 8. b): Außenstellen von Grundschulen

 

In der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken sind bei einigen Grundschulen die zugeordneten Straßen nach Ortsteilen differenziert aufgeführt, ohne dass erkennbar ist, ob die Schule über eine Außenstelle in einem Ortsteil verfügt, in dem die Kinder dieses Ortsteils beschult werden sollen. Die Darstellung wird wie folgt verändert: Wenn die Grundschule über eine Außenstelle verfügt und die in dem Ortsteil wohnenden Kinder in der Außenstelle und nicht am Hauptstandort beschult werden sollen, wird die Bezeichnung Ortsteil durch „Außenstelle“ ersetzt, die einen eigenen Schulbezirk hat. Handelt es sich nur um eine nachrichtliche Darstellung der Straßen des Ortsteils ohne die Festlegung des Beschulungsortes, so bleibt die Ausweisung als „Ortsteil“ erhalten.


Zu Art. I 3.: Neuordnung der Grundschulbezirke in der Weststadt

 

Auf die Ausführungen zur Notwendigkeit der Neuordnung der Grundschulbezirke in der Weststadt wird hingewiesen.

 

 

Zu Art. I 4.: Förderklassen Sprache

 

Die an der Grundschule Heidberg geführten Förderschulklassen des Förderschwerpunktes Sprache heißen jetzt nicht mehr Sprachheilklassen sondern Förderklassen Sprache.

 

 

Zu Art. I 5.: Zuordnung der Grundschulbezirke zu den Schulkindergärten

 

a)

Dem Schulkindergarten Altmühlstraße ist der Grundschulbezirk Altmühlstraße zugeordnet. Die frühere Bezeichnung Grundschulbezirk Am Lehmanger wurde am 1. August 2008 geändert.

 

b)

Siehe hierzu die Ausführungen zu Art. I 2. Die Grundschule Stöckheim führt in Leiferde eine Außenstelle.

 

c)

Die Grundschulen Völkenrode und Watenbüttel wurden mit Wirkung zum 1. August 2009 zur Grundschule Völkenrode/Watenbüttel zusammengelegt. Dem Schulkindergarten Lehndorf ist daher der Grundschulbezirk Völkenrode/Watenbüttel zugeordnet.

 

d)

Die Grundschule Kralenriede führt seit dem 1. Januar 2013 die Bezeichnung Grundschule Schunteraue. Siehe hierzu die Ausführungen zu Art. I 2. Der Grundschulzweig der Grund- und Hauptschule Schuntersiedlung ist zum Ende des Schuljahres 2010/2011 aufgehoben und durch die Außenstelle Schuntersiedlung der Grundschule Schunteraue ersetzt worden.

 

 

Zu Art. I 6.: Aufhebung von Schulen

 

a)

Die Hauptschule im Schulzentrum Volkmarode wurde zum Ende des Schuljahres 2013/2014, die Hauptschule Schuntersiedlung zum Ende des Schuljahres 2011/2012 aufgehoben.

 

b)

Die Realschule im Schulzentrum Volkmarode wurde zum Ende des Schuljahres 2013/2014 aufgehoben.

 

 

Zu Art. I 7.:Gemeinsamer Schulbezirk für die Integrierten Gesamtschulen

 

Eine frühere schulgesetzliche Regelung, nach der die Aufnahme in Gesamtschulen beschränkt werden konnte, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule überschreitet, ist daran gekoppelt gewesen, dass für diese Schulen keine Schulbezirke festgelegt sind. Diese Koppelung ist entfallen, sodass zu der Festlegung, dass für die in Braunschweig im Sekundarbereich I angebotenen Schulformen das Stadtgebiet als gemeinsamer Schulbezirk gilt, zurückgekehrt werden kann.


Zu Art. I 8.: Änderung und Ergänzung der Zuordnung von Straßen

 

a)

Siehe hierzu die Ausführungen zu Art. I 5. d).

 

b)

Siehe hierzu die Ausführungen zu Art. I 2.

 

c)

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsauschusses vom 21. Mai 2013 führt die Grundschule Lehndorf-Siedlung ab dem 1. Juni 2013 die Bezeichnung Grundschule Lehndorf.

 

d)

Die Hausnummer 29 der Gliesmaroder Straße ist die Anschrift der bislang dort untergebrachten Abteilung des Städtischen Klinikums und gehört zurzeit zum Grundschulbezirk Heinrichstraße. Das Areal, das von der Gliesmaroder Straße entlang der Straße Langer Kamp bis zur Hans-Sommer-Straße reicht, umfasst nunmehr das Baugebiet „Langer Kamp“, das aufgrund seiner Ausdehnung dem Grundschulbezirk Bültenweg zugeordnet werden soll.

 

e)

Die Sporthalle Watenbüttel, Bundesallee 72, die zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird, ist der Grundschule Völkenrode/Watenbüttel zuzuordnen. Die Grundschulbezirke Lehn-dorf und Völkenrode/Watenbüttel sind entsprechend zu ändern.

 

f) bis n)

Es handelt sich um neue Straßen, deren Benennung die jeweils zuständigen Stadtbezirksräte seit der letzten Änderung der Schulbezirkssatzung im Jahre 2014 beschlossen haben und die – wie in der Anlage dargestellt – den Grundschulbezirken Bebelhof, Bültenweg, Diesterwegstraße, Gliesmarode, Ilmenaustraße, Isoldestraße, Pestalozzistraße, Querum und Waggum zugeordnet werden.

 

 

Der Stadtelternrat ist um Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Satzungsänderung gebeten worden. Diese wird nachgereicht.

 


Beschluss:

 

Die als Anlage 3 beigefügte Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) wird beschlossen.

 

 


Anlage/n:

Anlagen 1 und 2 (aktuelle und künftige Grundschulbezirke Weststadt)

Anlage   3 (Sechste Satzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen 1 und 2 (aktuelle und künftige Grundschulbezirke Weststadt) (1504 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 3 (Sechste Änderungssatzung) (27 KB)    

Erläuterungen und Hinweise