Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01854
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Sachverhalt:
Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig Bezug genommen (siehe Drucks.-Nr. 16-01820).
Die gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages der Nibelungen-Wohnbau-GmbH vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter der Stadt Braunschweig. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1.der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,
2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die
Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen.
in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“
Anlage/n:
keine