Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01854  

Betreff: Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig
Jahresabschluss 2015 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Entscheidung
21.04.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig Bezug genommen (siehe Drucks.-Nr. 16-01820).

 

Die gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages der Nibelungen-Wohnbau-GmbH vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter der Stadt Braunschweig. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.
 

 


Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1.der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,

 

2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die

Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen.

 

in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“

 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise