Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01863  

Betreff: Haushaltsvollzug 2015
hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
21.04.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.04.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
03.05.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Ergebnishaushalt


1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Zeile 18Transferaufwendungen

Produkt1.57.5731.08 Sonstige wirtschaftliche Unternehmen

Sachkonto431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sonderrechnungen


Bei der o. g. Kontierung werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.213.497,83 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 201523.273.000,00 €

überplanmäßig beantragt2.213.497,83 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:25.486.497,83 €


Im Haushalt 2015 stehen für den Verlustausgleich an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) Mittel in Höhe von 23.273.000,00 € zur Verfügung. Der vorläufige Jahresabschluss 2015 der SBBG weist einen Zuschussbedarf von 25.486.497,83 € aus und liegt somit um 2.213.497,83 € über dem Haushaltsansatz 2015.

 

Maßgeblich für den entstehenden Mehrbedarf sind nach den vorläufigen Jahresabschlüssen 2015 der Beteiligungsgesellschaften der SBBG insbesondere Verschlechterungen im Beteiligungsergebnis in Höhe von insgesamt rd. 3.025 T€. Hier wirkt vor allem der um 2.043 T€ höhere Zuschussbedarf für die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH ergebnisbelastend. Weitere Veränderungen ergeben sich aus den reduzierten Gewinnausschüttungen der Braunschweiger Versorgungs-AG (-480 T€), der Kraftverkehr Mundstock GmbH (28 T€) sowie dem Entfall der Dividendenausschüttung der Niwo (-735 T€). Gegenläufig

wirken Ergebnisverbesserungen bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (257 T€) sowie bei der Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH (4 T€).

 

Zu den Feststellungen der Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften wird auf die jeweiligen Gremienvorlagen verwiesen, die nach entsprechender Empfehlung der Aufsichtsräte im Finanz- und Personalausschuss am 21. April 2016 behandelt werden.

 

Der genannten Ergebnisbelastung im Beteiligungsergebnis von rd. 3.025 T€ stehen deutliche Verbesserungen im Zinsergebnis (211 T€) sowie im eigenen operativen Ergebnis der SBBG (600 T€) gegenüber, sodass insgesamt ein um rd. 2.214 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf benötigt wird.

 

Durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung kann von der Stadt der höhere Verlustausgleich geleistet werden. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung der SBBG darzustellenden Erträge aus Verlustübernahmen erhöhen sich auf 25.486.497,83 €, sodass sich ein ausgeglichenes Ergebnis der SBBG (Jahresüberschuss/-fehlbetrag = 0 €) ergibt.

 

Der Anweisungsbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses  2015 der SBBG sowie der Beschluss über die Ergebnisverwendung sollen nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates der SBBG am 25. Mai 2016 in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 8. Juni 2016 abschließend gefasst werden.

Deckung:

 

Art der Deckung

Produkt / Kostenart

Bezeichnungen

Betrag - € -

- Mehrerträge -

1.61.6110.01 / 311110

Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Schlüsselzuweisungen vom Land

1.862.000,00 €

- Mehrerträge -

1.61.6110.01 / 302210

Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

338.000,00 €

- Mehrerträge -

1.61.6110.01 / 313110

Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Allgemeine Zuweisungen vom Land

13.497,83 €


 

 


Beschluss:


„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG

wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise