Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01868
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Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH Bezug genommen (siehe Drucksache 16-01867).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH der Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit für Anweisungsbeschlüsse an die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen über die Entlastung der Aufsichtsräte und Geschäftsführungen für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.“
Anlage/n:
keine