Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01898
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Sachverhalt:
Im Hinblick auf den oben genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen
Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (DS 16-01897) Bezug genommen.
Gemäß § 11 Buchstabe c) und d) des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) ist die Gesellschafterversammlung für die Beschlussfassung zur Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zuständig.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Beschluss:
"Der/Die Vertreter/in der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen."
Anlage/n:
Keine