Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01961  

Betreff: Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH
1. Jahresabschluss 2015 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG
- Entlastung der Geschäftsführung
2. Jahresabschluss 2015 der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG
- Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Entscheidung
21.04.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
BVVAG_Bilanz 2015
BVVAG_GuV 2015

Sachverhalt:


Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesell­schaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entschei­dung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

Aus diesem Grund ist eine Weisung an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG und der Hauptversammlung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.

 

  1. Unter Hinweis auf die zur Beratung über den Jahresabschluss 2015 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG vorliegende Vorlage (Drucksache 1601973) wird Entlastung empfohlen.
     
  2. Der Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG hat in seiner Sitzung am 12. April 2016 den Jahresabschluss 2015 der Braunschweiger Versorgungs-Verwal­tungs-AG festgestellt.

    Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, die am 22. Februar 2016 den uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk erteilt hat.

    Die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss von 16.943,61 € erzielt. Die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wurde am 31. Mai 2005 von der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-GmbH und der SBBG gegründet und ist einzige Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (ohne Einlage, ohne Festkapitalanteil und ohne Stimmrecht). Sie nimmt keine über die Geschäftsführung und die Stellung des Aufsichtsrates hinausgehende operative Tätigkeit wahr.

    Mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr sowie der Einstellung in die gesetzliche Rück­lage wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 269.413,58 € ausgewiesen. Nach § 18 der Sat­zung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG ist der Bilanzgewinn – soweit gesetzlich zulässig – auszuschütten, es sei denn, dass durch einstimmigen Hauptversammlungsbeschluss eine andere Ergebnisverwendung beschlossen wird. Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, den Bilanzgewinn in Höhe von 269.413,58 € auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund der Höhe des Betrages wird Zustimmung zu diesem Vorschlag empfohlen.

    Unter Hinweis auf diese Ausführungen wird weiterhin empfohlen, dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.


 

 


Beschluss:

 

„1.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wie folgt auszuüben:

 

-Der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG als Geschäftsführerin der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

2.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, die Stimmabgabe in der Hauptversammlung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG wie folgt auszuüben:

 

-Dem Vortrag des Bilanzgewinns in Höhe von 269.413,58 € auf neue Rechnung
wird zugestimmt.
 

-Dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“


 

 


Anlage/n:

BVVAG Bilanz 2015

BVVAG GuV 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BVVAG_Bilanz 2015 (257 KB)    
Anlage 2 2 BVVAG_GuV 2015 (286 KB)    

Erläuterungen und Hinweise