Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-01965
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Sachverhalt:
Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2015 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (StB-GmbH) Bezug genommen (siehe Drucks.-Nr. 16-01964).
Herr Scharna hat mit Ablauf des 31. Dezember 2015 sein Amt als Geschäftsführer der StB-GmbH niedergelegt. Sein Nachfolger, Herr Schlupkothen, wurde bereits mit Wirkung vom 1. September 2015 durch Beschluss der Gesellschafterversammlung zusätzlich als Geschäftsführer bestellt.
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchst. b des Gesellschaftsvertrages der StB-GmbH obliegt die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung der StB-GmbH. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der StB-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der StB-GmbH sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
- der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
- der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
- Herrn Jürgen Scharna wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 Entlastung erteilt.
- Herrn Christoph Schlupkothen wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. September bis zum 31. Dezember 2015 Entlastung erteilt.
- Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.“
Anlage/n:
keine