Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-01994  

Betreff: Unsachgemäße Befestigung von Unterdecken
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Beantwortung
19.04.2016 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
Am 21. März 2016 hat die Stadt Braunschweig folgende öffentliche Bekanntmachung in der Braunschweiger Zeitung veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung
Unsachgemäße Befestigung von Unterdecken
Aufgrund eines Schadensfalles durch unsachgemäße Befestigung von Unterdecken in Nordrhein-Westfalen hat sich das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an die niedersächsischen unteren Bauaufsichtsbehörden gewandt.
In Hallen aus den sechziger bis achtziger Jahren besteht die Gefahr, dass durch unsachgemäßes Vernageln von Deckenverkleidungen mittels lotrecht eingeschlagener, glattschaftiger Nägel Deckenteile herunterstürzen. Es wird empfohlen, die Unterdeckenkonstruktionen insbesondere von Sport-, Schwimm- und Veranstaltungshallen umgehend zu überprüfen. Bei Bedarf sind geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Die Verantwortung für die Sicherheit eines Gebäudes und damit auch die Überprüfung obliegt aufgrund der Verkehrssicherungspflicht immer der Eigentümerin/dem Eigentümer bzw. der oder dem Verfügungsberechtigten. Für Rückfragen steht das Referat Bauordnung unter der Telefonnummer 0531/470-2661 oder unter bauordnung@braunschweig.de zur Verfügung.
Referat Bauordnung 21. März 2016


In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Hallen im Eigentum der Stadt Braunschweig können aufgrund ihres Herstelldatums den in der öffentlichen Bekanntmachung beschriebenen Mangel aufweisen und müssen dementsprechend überprüft werden?

2. Ist mit diesen Überprüfungen bereits angefangen worden oder sind sie eventuell bereits abgeschlossen? Wenn sie bereits abgeschlossen sind, bitten wir auch um Darstellung der Ergebnisse.

3. Welche Hallen oder Gebäude in privater Hand können betroffen sein und werden deren Eigentümer über die öffentliche Bekanntmachung hinaus auf den möglichen Mangel aufmerksam gemacht?

 

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Anlagen: keine
 

Stammbaum:
16-01994   Unsachgemäße Befestigung von Unterdecken   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
16-01994-01   Unsachgemäße Befestigung von Unterdecken   65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement   Stellungnahme

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