Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02131  

Betreff: ESF Förderprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier/Kompetenzagentur PLUS
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
  Aktenzeichen:51.4
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis
19.05.2016 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
Der Fachbereich Kinder Jugend und Familie hat 2014 an einem Interessenbekundungsverfahren teilgenommen, das in einer Antragstellung auf Fördermittel für zwei zusätzliche Mitarbeiter/innen der Kompetenzagentur (Kompetenzagentur PLUS) mündete. Zwischenzeitlich wurden die Fördermittel bewilligt.

 

Seit November 2015 führt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Stelle Jugendsozialarbeit, das Projekt „Kompetenzagentur PLUS“ durch. Das Angebot wird aus Mitteln des ESF-Förderprogramms JUGEND STÄRKEN im Quartier finanziert. Bei den ESF-Mitteln handelt es sich unter anderem um die des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Zwei zusätzliche Mitarbeiter/innen in der seit 2002 bestehenden Kompetenzagentur („Kompetenzagentur PLUS“) werden als aufsuchende Jugendsozialarbeiter/innen im Feld tätig. Bislang nicht erreichte Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang Schule/Beruf und Berufsstarter/innen werden in den Stadtteilen zwischen den Wohnbebauungen, in ihren Elternhäusern und über Social Media angesprochen. Arbeitsschwerpunkt: Bebelhof, Weststadt und Westliches Ringgebiet.

 

Die Mitarbeiter/innen sollen mit Hilfe aufsuchender, nachgehender Jugendsozialarbeit die bereits durch kooperierende Clearingstellen (z. B. Schulen, Jobcenter, Allgemeiner Sozialdienst) identifizierten Jugendlichen erreichen, bei denen mit Hilfe der klassischen Methoden der Kompetenzagentur bislang keine Zusammenarbeit erreicht werden konnte (durchschnittlich 20 % der ca. 250 jährlich von Clearingstellen an die Kompetenzagentur gemeldeten Jugendlichen). Dieser Zielgruppe soll das Unterstützungsangebot der Kompetenzagentur nachdrücklich angeboten werden. Das geschieht z. B. durch Hausbesuche. Zugleich soll bei dieser Gruppe die These überprüft werden, dass es sich bei den 20 % nicht erreichter, gemeldeter Jugendlicher um solche handelt, die einen nochmals gesteigerten Unterstützungsbedarf im Verhältnis zu denjenigen Benachteiligten aufweisen, zu denen das klassische Angebot der Kompetenzagentur bereits erfolgreich Kontakt herstellt.

 

Zudem sollen bislang gar nicht wahrgenommene Jugendliche mit Hilfe klassischer Straßensozialarbeit oder experimenteller Formen der Sozialarbeit identifiziert und nach einem Vertrauensaufbau dem bestehenden Case-Management der Kompetenzagentur zugeführt werden. Bei zuletzt genannter Zielgruppe geht es vor allem darum, mit Hilfe der ESF-Mittel zu überprüfen, inwieweit es in Braunschweig eine jugendliche Zielgruppe am Übergang Schule/Beruf gibt, die zwar einen erheblichen Unterstützungsbedarf aufweist, trotzdem jedoch keinen Kontakt zu SGB II, SGB III, SGB VIII-Unterstützungsangeboten und Schule hat. Diese Jugendlichen können derzeit nicht in das Blickfeld der Clearingstellen geraten.

 

Laufzeit der ESF-Förderung:

 

01.2015 – 12.2018

 

Bewilligte ESF-Mittel:

 

580.000,00 €

 

Eigenmittel:

 

Die kommunale Gegenfinanzierung in nahezu identischem Umfang erfolgt in Form geldwerter Leistungen durch Personalgestellung ohne Geldfluss.

 

Die Kompetenzagentur PLUS ist der Stelle Jugendsozialarbeit, Jugendförderung angegliedert. Dort finden sich auch die Kompetenzagentur, die Koordinierungsstelle Schulverweigerung – Die 2. Chance, die Kommunalen Schulsozialarbeiter und die Koordinierung des Pro-Aktiv-Centers (Caritas e. V.) sowie der Praxisklassen an Hauptschulen (VHS Arbeit und Beruf GmbH/Landesschulbehörde).
 

 


Anlage/n: keine

 

Erläuterungen und Hinweise