Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-02180
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Sachverhalt:
Begründung der Vorlage
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG
i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Hohen Wiese um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Hohen Wiese nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Der Aufbau der Straße Hohe Wiese entspricht nicht mehr heutigen Richtlinien, die Straße ist in weiten Bereichen stark sanierungsbedürftig und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Des Weiteren besteht der Bedarf, Wasser-, Gas-, Strom- und Telekomleitungen sowie die Straßenbeleuchtung zu erneuern.
Planung
Die Hohe Wiese besteht aus einer ca. 230 m langen Straße, von der mehrere Stichstraßen und -wege zur Erschließung der dahinterliegenden Grundstücke abgehen. Der öffentliche Straßenraum weist insgesamt eine Breite etwa 6 - 7 m auf, die anschließenden Stichstraßen sind mit einer Breite von etwa 4 m wesentlich schmaler und enden in einer Wendemöglichkeit. Das Parken findet einseitig am Fahrbahnrand statt. Auffallend sind die 10 bis 23 m breiten Zufahrten, die von der öffentlichen Straße aus private Garagen anfahrbar machen. Die Möglichkeit, in der Straße mehr öffentliche Parkplätze anzulegen, ist damit erheblich eingeschränkt. In Teilbereichen ist einseitig ein bis zu ca. 1,30 m breiter Gehweg vorhanden.
Die Straße soll niveaugleich gepflastert und als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Diese Mischverkehrsfläche teilen sich nach dem Umbau Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge. Parken ist zukünftig auf den durch ein andersfarbiges Pflaster gekennzeichneten Flächen zulässig und durch Bäume begrenzt.
Die Parkstände und Bäume strukturieren die Straße erkennbar als verkehrsberuhigten Bereich und verhindern schnelles Fahren. Die Stichwege sind zu schmal, um Parkstände anzulegen, sie werden einheitlich gepflastert. Die übergroße heute asphaltierte Wendemöglichkeit des nördlichsten Stichwegs wird durch einen Baum aufgewertet und gegliedert.
Anliegerinformation
Am 27. April 2016 hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer und Interessierte eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren.
Insbesondere die Parkplatzsituation wurde diskutiert, da Besucher des naheliegenden Sportplatzes die Hohe Wiese intensiv zum Parken nutzen. Durch die Planung wird das Parken geordnet. Die Planung wurde dahingehend verändert, dass die Zufahrt zu einer geplanten Doppelgarage durch Rücknahme der zunächst an dieser Stelle vorgesehenen öffentlichen Parkplätze ermöglicht wird.
Im Ergebnis wurde von dem überwiegenden Teil der Anwesenden die Planung positiv aufgenommen.
Finanzierung
Die Gesamtinvestition für die Sanierung der Straße Hohe Wiese beträgt 525.000 €. Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden hiervon ca. 300.000 € von den Anliegern zu tragen sein. Die für die Baumaßnahme notwendigen Haushaltsmittel stehen im Projekt 5S.660027 im Haushaltsplan 2016 vorbehaltlich der Erlangung der Rechtskraft zur Verfügung.
Beschluss:
„Der Planung und dem Ausbau der Straße Hohe Wiese zwischen den Straßen Hohes Feld und An der Trift wird zugestimmt.“
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Hohe Wiese Anlage (398 KB) |
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