Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02205  

Betreff: Überprüfung des Maßnahmenkonzeptes Brodweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
  Aktenzeichen:66.1
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis
18.05.2016 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
130516_20160513_Anpassung2016_Raster (2)

Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 02.07.2014 das „Maßnahmenkonzept Brodweg“ (DS 16810/14) einstimmig beschlossen, das im Wesentlichen die Markierungen der Stellplätze auf dem Brodweg sowie die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht des westlichen gemeinsamen Geh- und Radweges beinhaltete.

 

In der Drucksache 16810/14 wurde eine Überprüfung des Maßnahmenkonzeptes angekün-digt. Dies ist inzwischen erfolgt. Im März 2016 wurde eine verdeckte Geschwindigkeits-messung durchgeführt. Es gab mehrere Ortsbesichtigungen, u. a. mit der Polizei. Im Ergebnis sind Anpassungen an den getroffenen Maßnahmen sinnvoll und erforderlich. Sie werden im Folgenden dargestellt.

 

Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Brodweg mit den engen und kurvigen Bahnübergängen im Norden, mit der engen Bahnbrücke und der schmalen Fahrbahn und teilweise ohne Gehwege nicht die Funktion einer Hauptverkehrsstraße erfüllen kann. Die Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohner müssen berücksichtigt werden. Auch wenn der Brodweg für Durchgangsverkehr befahrbar ist, können Einschränkungen und Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Leistungsfähigkeit des Brodwegs ist im Norden durch seine Linienführung im Bereich der Bahnübergänge und im Süden durch den signalisierten Knoten mit der höherrangigen Helm-stedter Straße begrenzt. Der Rückstau auf den Brodweg in den Spitzenstunden bildet sich einerseits in Folge der hohen Verkehrsmenge auf dem Brodweg an der Lichtsignalanlage, die aber den früher dort bestehenden Unfallschwerpunkt (Vorfahrtregelung mit Stop-Schild) beseitigt hat und andererseits durch die zusätzlich erhöhte Verkehrsmenge infolge der Bau-stelle in der Georg-Westermann-Allee (Vollsperrung), die noch bis September 2016 andauern wird.

 

Festzustellen ist auch, dass der Brodweg keine Unfallhäufungsstelle ist. Beide in jüngster Vergangenheit bekannt gewordenen Unfälle sind nicht ursächlich auf die vorhandenen Mar-kierungen zurückzuführen.

 

Maßnahmen:

 

  • Die Parkplatzmarkierungen auf dem Brodweg werden unter Beibehaltung des wechselseitigen Parkens gekürzt, damit größere Lücken zwischen den Parkblöcken entstehen und das Ausweichen bzw. Vorbeifahren erleichtert wird. Der Parkblock am südlichen Ende entfällt komplett, da er sich im regelmäßigen Rückstaubereich der Lichtsignalanlage Brodweg/Helmstedter Straße befindet.

 

  • Es werden Schrägmarkierungen vor Beginn eines jeden Parkblocks aufgebracht, um zu verdeutlichen, dass dies der Beginn eines Parkblocks ist, ein dort stehendes Fahrzeug also parkt und nicht verkehrsbedingt hält. Nach weiterer Beobachtung der Entwicklung wäre hier auch eine bauliche Hervorhebung der Parkbereiche denkbar.

 

  • Im Bereich der wechselseitig angeordneten Parkplatzmarkierungen wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

 

  • Der Radverkehr verbleibt gemäß § 2 StVO in beiden Richtungen auf der Straße, eine zusätzliche Freigabe des Gehweges erfolgt nicht. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn der Regelfall. In Fahrtrichtung Norden besteht ohnehin kein durchgehender Gehweg. Auch der Radverkehr profitiert von der deutlichen Verkürzung der Engstellen im Bereich der Parkplatzmarkierungen und von der reduzierten Geschwindigkeit.

 

Die Veränderungen werden in den nächsten Wochen umgesetzt. Ergänzend wird die Stra-ßenbeleuchtung in der zweiten Jahreshälfte erneuert und punktuell ergänzt, um eine gleich-mäßigere Ausleuchtung der Straße zu erreichen.

 

Die Stadtbezirksräte 120 und 132 erhalten eine gleichlautende Mitteilung parallel außerhalb von Sitzungen.
 

 


Anlage/n:

Übersichtsplan
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 130516_20160513_Anpassung2016_Raster (2) (1202 KB)    

Erläuterungen und Hinweise